darf ich ein Produkt unter meinem Nachnamen vertreiben wenn sich ein anderer Vertreter mit meinem (unserem?) Nachnamen diesen rechtlich schon gesichert hat (Sorry, wenn das jetzt nicht ganz richtig ausgedrückt ist) und damit auch Produkte vertreibt?
a) die Produkte sind gänzlich unterschiedlich (z. B. Auto und Frühstücksmüsli)
b) die Produkte sind nicht unterschiedlich (z. B. Auto und Auto)?
Grund: ich habe neulich was über einen Motorradfabrikanten „Münch“ gesehen, und da hies es, er dürfe keine Motorräder mehr verkaufen, weil sich ein anderer diesen Namen schon gesichert hat. Es wurde allerdings nicht erwähnt, was der „Andere“ mit diesem Namen vertreibt.
Die Geschichte von Münch ist sehr einfach und logisch.
Münch ist Konstrukteur und der andere war sein Geschäftspartner, der dann die Firma von Herrn Münch gekauft hat. Natürlich mit den Rechten für den Namen „Münch“.
Und natürlich, daß Herr Münch dann kein Motorrad mehr unter diesem Namen verkaufen darf. Das ist rechtlich einwandfrei.
Jetzt hat Herr Münch einen neuen Partner, der die Rechte zurückgekauft hat und jetzt darf dieser neue Partner von Herrn Münch ein neu entwickeltes Motorrad von Herrn Münch wieder als Münchmotorrad verkaufen.
Ein Familienname ist nicht geschützt. Ist dieser Name als Produktname geschützt, nützt Dir Dein Taufschein überhaupt nichts.
Vor einigen Jahren war da die Geschichte des Sängers Horton gegen
Kaufhaus Horten. Ich glaube der Horton hieß Horten und wollte damit auf den Markt. Die Firma Horten ließ das gerichtlich verbieten und Horten nannte sich um in Horton. Ich glaube, so wars.
Gruß Werner
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Kaufhaus Horten. Ich glaube der Horton hieß Horten und wollte
damit auf den Markt. Die Firma Horten ließ das gerichtlich
verbieten und Horten nannte sich um in Horton. Ich glaube, so
wars.
Echt? Der durfte nicht unter seinem richtigen Namen Musik machen? Oder war „Horten“ auch nur ein Künstlername?