Aus (evtl.) aktuellem Anlass: Wie lange nach einer Hochzeit kann der Nachname noch geändert werden??? Mit Ändern meine ich natürlich, den Namen des Partners annehmen. Gibts da überhaupt Fristen???
Wer ist schlau??
Ralph
§ 1355 BGB
Es gibt folgende Varianten:
Der Ehename wird bei der Hochzeit bestimmt.
Der Ehename wird nach der Hochzeit bestimmt. Früher gab es dafür eine 5-Jahres-Frist, die ist durch Gesetzesänderung infolge der Rechtsprechung des BVerfG weggefallen.
Dem Ehenamen wird der unterlegene Geburtsname nachträglich vorangestellt oder angehängt (auch keine Frist).
Eine Änderung des Ehenamens ist nicht vorgesehen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]