Namensrecht

Hallo

Ich hätte mal eine Frage zum Namensrecht.
Ich habe neulich bei Google nach einem Begriff gesucht. Dabei sind mir mehrere Firmen aufgefallen die denselben Namen haben, nur etwas abgeändert.
Z.b. Aurora Buchversand, Aurora-Mehl, Aurora Feinchemie etc.
Ich dachte bisher immer, daß solche Namensgleichheiten Probleme bringen würden. Oder ist es erlaubt einen gleichen Namen wie eine andere Firma anzunehmen, wenn man ihn nur etwas verändert? Z.B. Aurora-flora usw.

Außerdem habe ich mir überlegt, daß es doch auch Probleme mit Namen der gleichen Produkte geben würde, wie z.B. Bounty. Da gibt es ja die Küchentücher und die Süßigkeit mit dem Namen.
Hat man sich da so geeinigt, oder hat der Erste den Namen nicht geschützt?

Wäre nett wenn mich hier jemand darüber aufklären könnte.

Grüße
von einer verwunderten
Novalee

Hi,

dafür gibt es Klassen, innerhalb derer Namen geschützt werden können:
http://dpma.de/formulare/w7733.34.pdf

LG
Stuffi

Einfach gesagt: Man kann sich Namen für ver. Branchen schützen lassen. Wenn du ein Aurora Mehl auf den Markt bringen willst, dann hast du sicher Probleme, bei einem Auto das Aurora heisst…wahrscheinlich nicht (ich weiß nicht ob sich ein Autohersteller das hat schützen lassen).

Dazu gibt es dann auch noch „Stilblüten“. Zum Beispiel der Ford Focus und das Magazin Focus. Die hatten sich mal in den Haaren.

Danke
HI

Stimmt das mit den Klassen hatte ich nicht berücksicht. Danke euch beiden für die Erklärung.

LG
Novalee