Namensrecht

Hallo,

angenommen, Herr A und Frau B sind nicht verheiratet, leben zusammen und haben zwei Kinder. Kind 1 trägt den Nachnamen des Vaters, Kind 2 den der Mutter. Für Kind 1 hat Herr A die Vaterschaft bereits anerkannt und es besteht gemeinsames Sorgerecht, für Kind 2 nicht, er wird das aber jetzt tun.
Um Probleme für Kind 2 im KiGa usw. zu vermeiden (warum heißt du anders wie deine Schwester etc.), möchten Herr A und Frau B nun, dass Kind 2 auch den Namen des Vaters bekommt.
Geht das?
Kostet das viel?
Muss das Kind 2 dann künfitg in allen amtlichen Formularen in der Spalte „Geburtsname“ den namen B eintragen?

Danke!

Hallo,

auch hallo

angenommen, Herr A und Frau B sind nicht verheiratet, leben
zusammen und haben zwei Kinder. Kind 1 trägt den Nachnamen des
Vaters, Kind 2 den der Mutter. Für Kind 1 hat Herr A die
Vaterschaft bereits anerkannt und es besteht gemeinsames
Sorgerecht, für Kind 2 nicht, er wird das aber jetzt tun.
Um Probleme für Kind 2 im KiGa usw. zu vermeiden (warum heißt
du anders wie deine Schwester etc.), möchten Herr A und Frau B
nun, dass Kind 2 auch den Namen des Vaters bekommt.
Geht das?

Ja, innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Sorgeerklärung beim Jugendamt ist die Namensänderung beim Standesamt zu beantragen

Kostet das viel?

Muss das Kind 2 dann künfitg in allen amtlichen Formularen in
der Spalte „Geburtsname“ den namen B eintragen?

ja

Danke!

Bitte
dragonkidd