Namensrecht - ab wann ist ein Name geschützt?

Hallo,

ich erläutere meine o.g. Frage anhand eines Beispiels:

Eine Firma nennt sich „Raindrops“ und handelt mit dem Vertrieb von alten Schallplatten, welche neu aufgelegt wurden. Diese Firma ist für Insider relativ bekannt und steht bei einer Suchanfrage bei Google an erster Stelle.

Ein Schmuck-Designer hatte sein Label einst ebenfalls „Raindrops“ genannt, ist kaum bekannt und hat den Namen auch nie schützen lassen.

Nun möchte der Designer seine Kollektion im Internet anbieten. Zuerst auf einer Verkaufsplattform für jedermann (ähnlich ebay), später auf seiner eigenen Hompage, welche den Namen „Raindrops-Design“ tragen soll. Den Namen für sein Label Raindrops, möchte er beibehalten. D.h. an der Ware hängt ein Etikett mit der Aufschrift „Raindrops“.

Meine Frage:

Hat diese Vorgehensweise rechtliche Konsequenzen für den Designer. Immerhin arbeitet er ja in einem ganz anderen Metier. Dem Schallplattenvertieb wird ja durch die Nutzung des gleichen Names keine Konkurrenz gemacht.
Wenn ja, welche?

An wen wendet man sich den am besten bezgl. Namensrechte?

Viele Grüße
Eve

Hallo,

An wen wendet man sich den am besten bezgl. Namensrechte?

Ans deutsche Patent- und Markenamt http://www.dpma.de/

Liebe Grüße,
-Efchen

Danke Efchen. „Die“ gesuchte Marke ist neben der Bekannten sogar nochmal vertreten. Die Seite hilft mir sehr weiter
Viele Grüße
Eve

Hallo,

An wen wendet man sich denn am besten bezgl. Namensrechte?

Ans deutsche Patent- und Markenamt http://www.dpma.de/

Liebe Grüße,
-Efchen