Namensrecht bei Doppelnamen

Namensrecht bei Doppelnamen?

Bsp. Frau Meier geb. Besen (war aber noch nicht verheiratet, hat als Kind den Namen ihrer Eltern angenommen die beide zum 2.Mal geheiratet hatten)

möchte jetzt Herrn Kuchen-Torte heiraten(wobei der Name Kuchen der Geburtsname ist)

Darf Frau Meier jetzt NUR den Geburtsnamen Kuchen annehmen oder muß sie den Doppelnamen Kuchen-Torte annehmen?

Danke

Hallo,

Darf Frau Meier jetzt NUR den Geburtsnamen Kuchen annehmen

nein.

oder muß sie den Doppelnamen Kuchen-Torte annehmen?

Auch nein. Sie kann auch einfach Frau Meier bleiben. Oder aber Frau Kuchen-Torte-Meier oder Frau Meier-Kuchen-Torte werden.

Danke

Bitte.

Fred

Hallo,

Auch nein. Sie kann auch einfach Frau Meier bleiben. Oder aber
Frau Kuchen-Torte-Meier oder Frau Meier-Kuchen-Torte werden.

Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschl… (folge den dort gegebenen Links zum BGB) ist das leider falsch. Mehr als zwei Teilnamen ist nicht drin.
Gruß
loderunner (ianal)