Die Eltern der gemeinsamen Tochter trennen sich, teilen sich das gemeinsame Sorgerecht, waren jedoch nicht miteinander verheiratet. Die Frau heiratet und bekommt mit dem neuen Mann einen Sohn, dieser heißt wie die Eheleute. Die Tochter der Frau heißt noch so wie die Frau ledig hieß. Also nicht wie der leibliche Vater. Besteht die Möglichkeit, der achtjährigen Tochter, die den Wunsch nach gleichem Familiennahmen geäußert hat, diesen zu ermöglichen? Ist dafür unbedingt die Einwilligung des leiblichen Vaters nötig, auch wenn die Tochter nicht seinen sondern den Namen der Mutter trägt? Und was kostet so eine Namensänderung?
teilen sich
das gemeinsame Sorgerecht
Ist dafür unbedingt die
Einwilligung des leiblichen Vaters nötig, auch wenn die
Tochter nicht seinen sondern den Namen der Mutter trägt?
Gemeinsames Sorgerecht sagt doch aus, dass über grundsätzliche Fragen (und dazu gehört der Familienname auf jeden Fall) gemeinsam entschieden werden muß.
Gerichtlich könnte man natürlich so eine Namensänderung durchsetzen, aber dafür braucht man natürlich auch sehr gute Gründe.
Außerdem sollte man immer bedenken: eine Beziehung ging auseinander, was passiert wenn das Kind jetzt den Namen des neuen Mannes annehmen darf und diese Beziehung geht auch schief?
Warum hat nicht der neue Mann den Namen der Mutter angenommen, dann würden jetzt alle gleich heißen.
Krümelchen