Hallo!
Ich habe eine Frage zu o.a. Angelegenheit.
Die angegebenen Namen sind geändert, aber zur Verständlichkeit in der jew. Landessprache gewählt.
Sachverhalt:
Ich habe meine dominikanische Frau im Dez. 2014 in der Dom. Rep. geheiratet und möchte diese Eheschließung nun hier nachbeurkunden lassen.
Alle nötigen Papiere sind inzwischen hier.
Ihr Geburtsname Estefany (Bonilla Infante) eingeklammert der Nachname, zus.gesetzt aus Nachname Vater/Nachname Mutter.
Ihr Name NACH Eheschließung dort (steht auch so im Pass) Estefany Bonilla de Müller (mein Nachname MÜLLER).
In der Urkunde will man es mir HIER auf dem Standesamt SO NICHT eintragen, weil das ja quasi aus dem spanischen Namensrecht übernommen wurde und das ja hier nicht gelte.
Mein Kumpel hat vor drei Jahren hier in Deutschland seine dominikanische Frau geheiratet, da ging das ohne Probleme. Deren deutsche Heiratsurkunde sagt aus: Er behält seinen Namen Harry Hirsch, seine Frau heißt nach Eheschließung hier Stephanie Infante de Hirsch (zweiter Nachname weggefallen, Name des Mannes mit DE angehängt).
Darauf angesprochen war die Auskunft auf meinem Standesamt: HÄTTE AUCH DORT SO NICHT GEMACHT WERDEN DÜRFEN… weil… nicht deutsches Namensrecht…
Ich habe nun mal versucht selber zu recherchieren, da ich das nicht einfach so hinnehmen möchte…
Gefunden habe ich beim Einführungsgesetz BGB
**Artikel 10
Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen
1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder
- nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Nach der Eheschließung abgegebene Erklärungen müssen öffentlich
beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen eines
Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden.**
Liege ich da richtig, und es muß eigentlich der Name eingetragen werden, den wir für meine Frau möchten, nach IHREM Heimatrecht???
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, bevor ich gleich zum Anwalt renne, der mir dasselbe sagt.
Falls ich im Recht bin, und das Standesamt es nicht einsieht, bleibt mir der Gang aber am Ende wohl doch nicht erspart…
Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende!!!
Markus