Namensrecht, deutsches und spanisches in Dtld

Hallo Experten,
angenommen ein spanischer Mann, der wie alle Spanier zwei Nachnamen hat (X1 X2) und eine deutsche Frau, die einen Nachnamen hat (Y) heiraten in Deutschland. Soweit ich weiß, kann dann entschieden werden, welches Namensrecht sie anwenden möchten, das deutsche oder das spanische. Die konkreten Möglichkeiten sind jedoch noch nicht klar:
a) Sie wählen das spanische Namensrecht, das bedeutet, er bleibt X1 X2, sie bleibt Y. klar.
b) Sie wählen das deutsche Namensrecht:
Variante 1: alles bleibt, wie es ist (Er: X1 X2, Sie: Y)
Variante 2: Er bleibt X1 X2, Sie wird X1 X2. Ist das möglich?
Variante 3: Sie wählt eine Mischform, z.B. X1 Y. Ist das möglich?
Variante 4: Beide wählen eine Mischform wie X1 Y. Möglich?
Was ist nun, wenn sie Kinder haben?
Fall a, es wurde bei der Heirat das spanische Namensrecht gewählt. Dann müssten die Kinder entsprechend X1 Y heißen. Ist dies auch im deutschen (Kinder)Ausweis/Reisepass möglich?
Wie hießen die Kinder im Fall b bei den möglichen Varianten?
Ich hoffe auf Aufklärung! Vielen Dank im voraus, Jutta.

Hallo juju!

Hallo Experten,
angenommen ein spanischer Mann, der wie alle Spanier zwei
Nachnamen hat (X1 X2) und eine deutsche Frau, die einen
Nachnamen hat (Y) heiraten in Deutschland. Soweit ich weiß,
kann dann entschieden werden, welches Namensrecht sie anwenden
möchten, das deutsche oder das spanische. Die konkreten
Möglichkeiten sind jedoch noch nicht klar:
a) Sie wählen das spanische Namensrecht, das bedeutet, er
bleibt X1 X2, sie bleibt Y. klar.

Richtig, denn danach tragen Ehegatten keinen gemeinsamen Namen.

b) Sie wählen das deutsche Namensrecht:
Variante 1: alles bleibt, wie es ist (Er: X1 X2, Sie: Y)

Richtig, sie können auch deutsches Recht wählen, ohne von der Möglichkeit der Ehenamenswahl gebrauch zu machen. Auswirkungen hätte das dann nur auf die Kinder (siehe unten).

Variante 2: Er bleibt X1 X2, Sie wird X1 X2. Ist das möglich?

Ja, wenn Sie seinen Familiennamen als Ehenamen bestimmen. Es zählen beide Appelidos als ein Familienname.

Variante 3: Sie wählt eine Mischform, z.B. X1 Y. Ist das
möglich?

Nein, dass ist nicht möglich, § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB:
_Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. _

Variante 4: Beide wählen eine Mischform wie X1 Y. Möglich?

Nein, nach deutschem Recht gibt es nur die Möglichkeit, einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen zu bestimmen. Nur der Ehegatten, dessen Namen dafür nicht genutzt wurde, kann seinen Namen voranstellen oder anfügen. Aber immer mit Bindestrich.

Was ist nun, wenn sie Kinder haben?

Die folgen mit ihrem Namen dem Recht, das die Ehegatten für die Namensführung in der Ehe wählen.

Fall a, es wurde bei der Heirat das spanische Namensrecht
gewählt. Dann müssten die Kinder entsprechend X1 Y heißen.

Genau so.

Ist dies auch im deutschen (Kinder)Ausweis/Reisepass möglich?

In die Personaldokumente werden die Namen eingetragen, die sich aus der Geburtsurkunde ergeben. Und die Geburt würde in dem Fall mit dem Doppelnamen ohne Bindestrich, zusammengesetzt aus den beiden jeweils ersten Appelidos der Eltern (die Frau hat ja nur einen) als Familiennamen des Kindes beurkundet werden.

Wie hießen die Kinder im Fall b bei den möglichen Varianten?

Sie bekommen den Ehenamen, den die Eltern bestimmt haben. Ist es der Familienname des Vaters, dann heißen sie X1 X2. Haben die Eltern keinen Ehenamen bestimmt, müssen sie sich beim ersten Kind auf einen von beiden Familiennamen für das Kind einigen. Alle weiteren Kinder bekommen dann auch diesen Namen, solange die Eltern keinen Ehenamen führen. Haben die Eltern auch keine Rechtswahl für die Namenführung in der Ehe getroffen, müssen sie das in dem Fall vor Bestimmung des Kindesnamens auch noch tun.

Ich hoffe auf Aufklärung! Vielen Dank im voraus, Jutta.

Aber ohne Gewähr.
Gruß HeinzEric