Namensrecht eines Kindes

Hallo zusammen,
wer kann mir helfen?
Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt einen Nachnamen für ein Kind zu geben.
Folgende Situation:
Mein Name Frau Schmidt, geboren Müller
Erstes Kind heißt Schmidt (aus Ehe).
Nun bin ich geschieden und heiße noch immer Schmidt. Mein Kind kann leider nicht Müller wie ich heißen, falls ich meinen Geburtsname annehme, da der Vater nicht einverstanden ist.
Nun bekomme ich ein weiteres Kind. Mit meinem Partner bin ich nicht verheiratet.
Wäre es möglich dass ich

  1. Schmidt Müller heißen kann und mein Kind (das ungeborene) bekommt nur den Namen Müller?
  2. oder muss ich mich auf Müller jetzt umbenennen, damit das Kind Müller heißt und ich ändere danach meinen Namen auf schmidt Müller?
    3 wäre es möglich, dass ich jetzt Schmidt bleibe, das Kind nach der Geburt zwar Schmidt heißt, aber ich den Namen nach der Geburt ändere? Also ich mache dann einen Doppelnamen und das Kind bekommt nur Müller. Oder kann man den Namen nach der Geburt nicht ändern?

Mein Zweck ist, dass meine Kinder meine Namen tragen. Alle den gleichen. Aber der Vater des ungeborenen möchte nicht, dass unser Kind den Namen des Exmannes trägt. Ich möchte gerne, dass alle meine Kinder den gleichen Namen tragen. Also wäre mein Kompromiss, dass ich einen Doppelnamen habe. Ein Kind bekommt Müller, eins Schmidt. Geht das?

Konnte leider nichts konkretes im Internet finden. Ich weiß nur, dass das Kind bei der Geburt automatisch den Namen von der Mutter trägt. Aber ich weiß auch, dass ein Kind keinen Doppelnamen bekommen darf.
Ich hoffe jemand weiß Rat

Kommt mir bekannt vor ? Hast Du doch schon mal gefragt. Und auch Antworten bekommen.

Kinder brauchen Vertrauen ,Liebe und Zuneigung- denen ist es schlich egal ob sie unterschiedliche Nachnamen haben.
Das ist das „Problemchen“ der Eltern oder bestimmter Elternteile.

MfG
duck313

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Genau. Das habe ich bereits schon gefragt. Aber ich würde schon gern eine konkrete Antwort haben. Leider erreiche ich im Standesamt keine Person, da sie wegen den Coronavirus geschlossen haben, sonst würde ich da fragen. Mir ist nicht egal, welchen Namen mein Kind trägt. Es soll für alle gerecht werden. Für mein Partner, fürs Kind und für mivh. Ich finde die Idee mit dem Doppelnamen gut und mein Kind bekommt eines davon. Aber ich Frage mich ob das geht.

Du kannst keinen Doppelnamen tragen.

Es ist ein unlösbares Problem, wenn keiner der Väter nachgibt.

Beatrix

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Schade :frowning: Danke für deine Antwort

Die einzige Idee wäre, dass Du heiratest.
Dann könntet Ihr den Namen Deines neuen Mannes als Ehenamen festlegen, Du dürftest aber mit einer zusätzlichen Erklärung Deinen jetzigen Namen mitführen. Und Dein zweites Kind erhält den Ehenamen als Nachname. Dann heißt Kind 1 nach seinem Vater, Kind2 nach seinem Vater und Du kannst beide Nachnamen führen.

Beatrix

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Das hab ich ja gesagt, aber deinen Kinder, dem neuen und dem älteren aus 1. Ehe ist es bestimmt egal oder ganz unwichtig… Und das sollte zählen, nur das.
Aber wie immer nehmen sich die „Erwachsenen“ davon aus. Dem einen geht’s um die „Ehre“, Kind darf nicht nach dem Vorgänger heißen.
Die andere will was angleichen was nicht anzugleichen ist. Das ist halt bei Patchwork-Familien so, es kann keinen gemeinsamen Namen geben ohne das andere zustimmen oder wer weiß was für Verrenkungen machen wollten.

Wer weiß wie oft Du noch Kinder von unterschiedlichen Vätern bekommst, willst Du ja jedesmal alles umkrempeln ?

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Ja, und du hast vormals (9. Jan und 14. Feb) ausgiebig erklärt, warum du den Ex-Ehenamen Schmidt beihalten hast und willst, und nicht zu deinem Geburtsnamen Müller wechseln wolltest. Du identifizierst dich mit dem Namen Schmidt. Auch heißt das vorhandene Kind ebenfalls Schmidt, und das sollte nach dem Wunsch des Kindsvaters Schmidt (und wohl auch nach deinem Wunsch) so bleiben.

Nun wäre zunächst weit und breit kein Grund in Sicht, warum das Ungeborene nicht ebenfalls Schmidt heißen sollte, womit dein Hauptanliegen, daß alle Kinder denselben Namen haben, doch erfüllt wäre. Fraglich bleibt für deine Leser auch, warum du mit dem Gedanken spielst, deinen Geburtsnamen Müller wieder anzunehmen, oder dir einen Doppelnamen Schmidt Müller zuzulegen.

Vormals hattest du als Grund für das Namensproblem etwas angeführt, das du hier nicht erwähsnt: Der Kindsvater des Ungeborenen, Meier, mit dem du nicht verheiratet bist, bestehe darauf, daß das Kind nicht Schmidt heißen solle, weil das nicht dein Geburtsname sei und er selbst mit dem Namen Schmidt nichts haben Hut haben wolle. Du selbst warst auch entschieden dagegen, daß das Kind Maier heißen solle, was wohl der Wunsch von Herrn Meier wäre.

Nun hast du aber kürzlich (29, Feb.) erwähnt, daß du dich von dem Kindsvater Meier getrennt hast, aus nachvollziehbaren Gründen. Das Kind wird also mit dir und ihm nicht in Gemeinschaft leben. Was spricht denn nun dagegen, daß du bei deinem Namen Schmidt (mit dem du dich ja identifizierst) bleibst und das noch Ungeborene ebenfalls den Namen Schmidt bekommt? Es kann ja niemand dir das Recht absprechen, dies einfach so zu entscheiden. Dann haben alle deine Kinder denselben Namen wie die Mutter und alles ist nach deinem Wunsch.

Just my 2p

Gruß
Metapher

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