Namensrecht: Familienname nach Eheschließung

Guten morgen miteinander,

anläßlich der Eheschließung einer Kollegin, haben wir heute morgen folgende Fragestellung gehabt, ist wirklich reinhypothetisch:
Mal angenommen eine Frau Müller lernt einen nicht verwandten Herr Müller kennen, beide verlieben sich und wollen den Bund der Ehe miteinander eingehen.
Beide sind etwas speziell und wollen ihren Nachnamen nicht aufgeben. Wäre hier ein Doppelname, also Müller-Müller, möglich?

Ich bin gespannt,
Gruß
Tina

Moin,

Beide sind etwas speziell und wollen ihren Nachnamen nicht aufgeben.

Das brauchen sie auch nicht. Nach heutiger Rechtslage darf jeder Ehepartner seinen Geburtsnamen behalten. Es muß nur ein Familienname festgelegt werden, den dann später die Kinder bekommen. Wen aber beide denselben Geburtsnamen haben, sollte die Wahl nicht schwer fallen.

Wäre hier ein Doppelname, also Müller-Müller, möglich?

Auch das müßte möglich sein.

Gruß

Nordlicht

Hi,

danke! Das mit dem doppelten Müller-Müller wollte ich wissen. :smile:
Das dieser Fall nun wirklich fiktiv war, merkt man an der unsinnigkeit des Wunsches „Müller-Müller“ heißen zu wollen!

Einen schönen Tag noch!

Hallo!

Das mit dem doppelten Müller-Müller wollte ich wissen.

Betätige eine Suchmaschine zu identischen Doppelnamen und du wirst finden, daß es nicht möglich ist. Bleibt zu klären, was genau man unter Namensgleichheit zu verstehen hat, liegt z. B. bei Mueller und Müller Namensgleichheit vor … manche Leute haben Probleme … :smile:

Das dieser Fall nun wirklich fiktiv war, merkt man an der
unsinnigkeit des Wunsches „Müller-Müller“ heißen zu wollen!

Und das sehr spezielle Pärchen streitet darüber, ob der Name des Mannes oder der Frau an erster Stelle steht …

Gruß
Wolfgang

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