Namensrecht (Firma): Alles sinnvolle s. vergeben ?

Hallo,

irgendwie habe ich gerade den Eindruck, dass man ja eigentlich garkeine Neuen-Firmennamen mehr nutzen kann, da es alles ja schon irgendwie gibt…

Meine Frage an diejenigen die sich da auskennen, angenommen es gibt einen _bundesweit_ genutzen Namen:
„minixit“

Wenn ich mein Unternehmen nun „minixit-consulting“ nenne, ist das erlaubt oder nicht? Insbesondere wenn das beides die gleichen Branchen sind!? Der Unterscheidungspunkt ist ja dann nur das „consulting“ und dann auch noch gleiche Branche?!

Was ist wenn, wenn ich mich nun „minisit“ nenne. Einmal ohne das consulting und einmal mit. Wie sieht das da aus? (Die Namen sind ja sehr ähnlich.)

Das Problem ist nur, dass es, wenn man sich da mal seine Gedanken drüber gemacht hat, kaum einen sinnvollen NAmen gibt, da die immer irgendwie auch an einen anderen erinnern.

Danke!!
Julian

Hallo,

Meine Frage an diejenigen die sich da auskennen, angenommen es
gibt einen _bundesweit_ genutzen Namen:
„minixit“

dabei wäre ich vorsichtig, denn jeder der Spanisch kennt weiß, daß das dann minischit ausgesprochen wird :wink:

außerdem sehe ich in diesem Fantasienamen garkeinen Bezug zu „consultíng“.

Warum nimmst du nicht einfach deinen namen JGG consulting (ich würde noch ein „für (Tätigkeitsbereich, Zielgruppe)“ anbinden.

Wenn ich mein Unternehmen nun „minixit-consulting“ nenne, ist
das erlaubt oder nicht? Insbesondere wenn das beides die
gleichen Branchen sind!? Der Unterscheidungspunkt ist ja dann
nur das „consulting“ und dann auch noch gleiche Branche?!

wenn du deinen Namen dranhängst und „minixit“ ein Produkt oder sonstiger Eigenname ist, geht´s.

Was ist wenn, wenn ich mich nun „minisit“ nenne. Einmal ohne
das consulting und einmal mit. Wie sieht das da aus? (Die
Namen sind ja sehr ähnlich.)

Was sagt mir das Wort? Jeder, der schonmal eine Beratungsfirma gesucht hat (so wie ich auch), weiß daß kaum eine im Namen ihre Tätigkeitsfelder oder Zielgruppe nennt. Nutze doch diesen Punkt und ernte so Kunden, die die Firma minixit/minisit sonst nicht kriegen würde.

Das Problem ist nur, dass es, wenn man sich da mal seine
Gedanken drüber gemacht hat, kaum einen sinnvollen NAmen gibt,
da die immer irgendwie auch an einen anderen erinnern.

„sinnvoll“ heißt für mich lautsprechend und vielsagend!

gruss

hi,
prinzipiell hat der nutzer eines namens oder geschäftlichen bezeichnung namensrecht nach §12 bgb oder markenrecht nach§§13,14 markenrecht. so darf er dir es untersagen diesen namen oder einen namen der eine verwechslungsgefahr(gerade weil du gewerblich in der gleichen baranche aktiv bist) birgt, untersagen. das risiko würde ich nicht eingehen, vielleicht fragst du mal den rechteinhaber ob er was dagegen hat wenn du eine ähnliche bezeichnung benutzt.

gruß jojo

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