Hallo,
gab es bei einer Heirat in 1970 zwischen einer Deutschen und einem Italiener vor einem deutschen Standesbeamten kein Automatismus, den Namen des Mannes als Ehenamen zu fuehren?
Besten Dank und freundlichen Gruss
RRita
Hi,
gab es bei einer Heirat in 1970 zwischen einer Deutschen und
einem Italiener vor einem deutschen Standesbeamten kein
Automatismus, den Namen des Mannes als Ehenamen zu fuehren?
Besten Dank und freundlichen Gruss
RRita
bis 1976 das Namensrecht geändert wurde, wurde stets der Name des Mannes Ehename der Eheleute (Quelle: Wikipedia)
wegen dem „stets“ im Text bin ich nicht sicher, ob es damals auch schon das Wahlrecht gab, den Namen nach dem ausländischen oder deutschen Recht zu wählen (wenn ein Ehepartner einer ausländischer Staatsangehörigkeit angehört)
Das Standesamt ist da sicher der bessere Ansprechpartner…
Viel Gruß von Tara