Namensrecht Heirat

Hallo Ihr,

ich weiss nicht, ob ich ganz richtig bin, zu Familie hab ich kein rechtes Brett gefunden. Wenn falsch, bitte einfach verschieben.

Also Situation:

Er und sie wollen heiraten. Er heisst Schmidt sie Meyer. Keiner will den Namen des anderen annehmen, weil beide ihren Namen so toll finden.

Nu möchte sie aber gern, ein wenig Zusammengehörigkeit zeigen, und Doppelnamen annehmen. Also er heisst weiter Schmidt. Sie Schmidt-Meyer

Wenn nun ein Kind geboren wird, welchen Namen bekommt es denn? Den „Familiennamen“ Schmidt? Oder kann sie auch drauf bestehn, dass der Kleine Meyer heisst.

Können beide Partner Doppelname tragen? Oder nur einer von beiden?

Hoffe ihr könnt mir helfen O_o

Gruß Wölkchen

Hallo Du,

Also er heisst weiter Schmidt. Sie
Schmidt-Meyer

Wenn nun ein Kind geboren wird, welchen Namen bekommt es denn?
Den „Familiennamen“ Schmidt? Oder kann sie auch drauf bestehn,
dass der Kleine Meyer heisst.

Wenn der Familienname Meyer ist, wird das Kind Meyer heißen.
Welcher Name Familienname wird, kann einmal!!! frei entschieden werden. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.

Gandalf

Hallo, Wölkchen,
wurstele dich doch mal hier durch, ich denke diese zwei Seiten sind ganz hilfreich.
http://www.weddix.de/ratgeber/dokumente/104555.shtml
Grüße
Eckard

Hallo an alle,

ich habe dem link, den Eckard angefügt hat, entnommen, dass nur für
die Frau ein Doppelname in Frage kommt. Also, dass der Mann dann
beispielsweise nicht Becker-Meyer heißt, sondern seinen Namen behält.
Das ist doch ungerecht, oder wie sehr ihr das? Ich sehe schon den
Sinn dahinter, dass nur ein Ehepartner einen Doppelnamen trägt, damit
die Kinder genauso wie ein Elternteil heißen. Aber das könnte doch
auch der Mann sein! Sprich: Die Frau behält ihren Nachnamen, der Mann
trägt einen Doppelnamen. Habe ich da was übersehen oder ist das
tatsächlich nicht möglich?

Liebe Grüße, Melanie

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Hallo an alle,

ich habe dem link, den Eckard angefügt hat, entnommen, dass
nur für
die Frau ein Doppelname in Frage kommt. Also, dass der Mann
dann
beispielsweise nicht Becker-Meyer heißt, sondern seinen Namen
behält.
Das ist doch ungerecht, oder wie sehr ihr das? Ich sehe schon
den
Sinn dahinter, dass nur ein Ehepartner einen Doppelnamen
trägt, damit
die Kinder genauso wie ein Elternteil heißen. Aber das könnte
doch
auch der Mann sein! Sprich: Die Frau behält ihren Nachnamen,
der Mann
trägt einen Doppelnamen. Habe ich da was übersehen oder ist
das
tatsächlich nicht möglich?

Liebe Grüße, Melanie

Hallo Melanie,

ich habe mich durch Eckards link nicht durchgewühlt, kann mich aber erinnern, dass zumindest vor etwa 20 Jahren die männliche Variante auch möglich war.

Ich kannte einen Referendar, der Oltmanns hieß. Nach irgendwelchen Sommerferien hieß er dann: Oltmanns-Neumann. Seine Frau hieß weiterhin nur: Neumann.

Gruß Rotraut

Hallo, Melanie,
ich hatte gehofft, dass die Erklärungen auf der verlinkten Seite das Ganze einfacher machen, aber offenbar ist dem nicht so.
Hier der entsprechende Paragraph des BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html

Der Gatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann

  • seinen alten Namen weiterführen
  • den Ehenamen statt des bisherigen Namens annehmen
  • seinen Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen oder voranstellen

Einigen sich die Gatten nicht auf einen Ehenamen, behält jeder seinen Geburtsnamen bei.

Gruß
Eckard Wolff-Postler (Geburtsname-Ehename)

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D.h. Wenn die Frau den Doppelnamen annimmt wird der Familienname Schmidt. Und das Kind „muss“ auch dann Schmidt annehmen?

Gruß Wölkchen

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Hallo, nach dieser Ausführung also:

Sie Schmidt , er Schmidt, Familienname : Schmidt
Sie Meyer, er Schmidt Familienname: Entscheidung entweder Meyer oder Schmidt

Wenn er oder sie Doppelnamen annimmt, wird automatisch der angenommene Name zum Familienname:

Also bei ihr Schmidt Meyer : Familienname: Schmidt.

Mhh das ja Müll für meine Pläne *grrrr/schnieef* warum müssen wir beide auch solche Sturköpfe sein *ggRR*

Danke für eure Hilfe

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Im Archiv gefunden
Hallo Wölkchen,

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Da ich eine ähnliche Frage vor ca 6 Wochen gestellt hatte, war es für mich ein leichtes, den Artikelbaum wiederzufinden.

Gruß
Sticky

Hallo, ganz kurz, die umfangreichere Antwort ist im schon zitierten Artikelbaum:

Nu möchte sie aber gern, ein wenig Zusammengehörigkeit zeigen,
und Doppelnamen annehmen. Also er heisst weiter Schmidt. Sie
Schmidt-Meyer

oder auch Meyer-Schmidt

Wenn nun ein Kind geboren wird, welchen Namen bekommt es denn?
Den „Familiennamen“ Schmidt?

Ja

Oder kann sie auch drauf bestehn,
dass der Kleine Meyer heisst.

Nein

Können beide Partner Doppelname tragen?

Nein

Oder nur einer von beiden?

Ja

Hoffe ihr könnt mir helfen O_o

Ich hoffe es half.

Gerhard

(Wie auch im anderen Artikel schon erwähnt, die Antworten gelten für das Deutsche Namensrecht, bei einer „normalen“ Heirat zwischen zwei Deutschen. Falls einer oder beide auch eine andere Staatsbürgerschaft haben, kann sich die Sache im Ausland ganz anders verhalten. Jedoch bleibt das deutsche Namensrecht davon unberührt.)

Gerhard

Danke Sticky, hab total vergessen, da mal nachzuschaun *gg*
Vor allem diesselben Beispielsnamen *kicher*

Gruß Wölkchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]