Namensrecht im Internet

Hallo zusammen,
heute habe ich festgestellt, daß jemand ,der denselben Namen wie
ich trägt, sich mit dem Namen eine Internet-Homepage gesichert
hat, also: xxxxx.xxxxx.de.
Meine Frage: darf der das? Er hat einen anderen Wohnsitz und
zugegebenermaßen das ganze auch recht hübsch gemacht und erzählt
lediglich über sich, seine Hobbies und natürlich zwangsläufig
von seiner Freundin…:smile:))
Aber meine Namensrechte sind ja doch irgendwie davon betroffen,
oder? Kann ich da jetzt einen riesigen Reibach machen?..-))))
Gruß & Danke

Also ganz kurz 2 Sachverhalte zu Domain-Sicherung:

  1. Wer zuerst kommt mahlt zuerst (hat also die Domain gesichert)
  2. Herausgabe bzw. Stillegung nur, wenn der Domaininhaber kein Recht auf die Domain nachweisen kann (Namensrecht (BGB), Markenrecht), Du aber das hast.

Wenn Du meinst, daß die Seite Deines Namensvetters wegen der Verwechselung sich auf Dich auswirken könnte, dann maile dem doch und überlegt gemeinsam, was gegen solche unangenehme Verwechselungen gemacht werden kann…

Reibach wäre nur bei Beleidigung oder so möglich, was ja ausscheidet…

Gruß

mus.

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Holla

heute habe ich festgestellt, daß jemand ,der denselben Namen
wie
ich trägt, sich mit dem Namen eine Internet-Homepage gesichert
hat, also: xxxxx.xxxxx.de.
Meine Frage: darf der das? Er hat einen anderen Wohnsitz und
zugegebenermaßen das ganze auch recht hübsch gemacht und
erzählt
lediglich über sich, seine Hobbies und natürlich zwangsläufig
von seiner Freundin…:smile:))
Aber meine Namensrechte sind ja doch irgendwie davon
betroffen,

Da er ja seinen eigenen Namen nimmt, hat er auch die Rechte daran, ihn zu nutzen, genau wie du. Und wenn nicht irgendein ueberragender Grund (siehe Urteil zu Krupp) dem entgegensteht, zaehlt nur wer zuerst da war.

oder? Kann ich da jetzt einen riesigen Reibach machen?..-))))

Ich befuerchte nicht. Eher kannst du ihm die Domain fuer Millionen abkaufen *g*
Oder einfach auf .de verzichten und was anderes nehmen.

Gruss, Lutz

Ähm, hallo???
Sorry Felix,

das folgende ist nicht persönlich gegen dich gerichtet - aber beim Lesen dieses Beitrags kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Wieso glaubt eigentlich jeder, er müsse mit Domains Kohle scheffeln müssen? Sorry, aber wenn er Heinz Meier heißt, wieso sollte er nicht das Recht an der Domain haben, aber ein anderer Heinz Meier schon??
Und sollen wir jetzt vielleicht noch ein Gesetz erlassen, das nur dann das Recht an dem Domainnamen garantiert, wenn dort mindestens ein Produkt zu kaufen ist? Wieso sollte Heinz Meier, der Katzenfutter verkauft, mehr Rechte an der Domain haben als Heinz Meier, der Katzenfreund?

Sorry, das mußte jetzt einfach mal raus.

MfG Claus

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Vergiss es - Keine Chance!

Guck lieber, ob andere TopLevelDomains wie .COM, .ORG, .NET o.ä. frei sind.

Oder mach ihm ein gutes (finanzielles) Angebot.

  1. Herausgabe bzw. Stillegung nur, wenn der Domaininhaber kein
    Recht auf die Domain nachweisen kann (Namensrecht (BGB),
    Markenrecht), Du aber das hast.

Gibt es da irgendwelche Urteile?

Habe ich als Peter Müller z.B. mehr Rechte an mueller.de als Hans Dampf (wenn er nicht den Beruf „Müller“ hat oder ein Produkt namens „Müller“ verkauft)? Wie geht man in so einem Fall am besten vor?

Schau mal in http://www.heise.de

Im News-Archiv suche mal nach Shell…
Oder in der CT nach Domainname…
Oder schau mal bei Gunther freiherr von Gravenreuth Rechtsanwalt nach.
http://www.gravenreuth.de
Der ist einer der besten Anwälte im Metie Internet und Namen/Markenrecht.
Wenn Hans Dampf keinen Anspruch an dem Namen Müller nachweisen kann, hast Du das Recht ihn auf herausgabe der Domain mueller.de zu verklagen. Aber ob Du die dann bekommst ist fragwürdig, denic (http://www.denic.de) gibt den Zuschlag dann an den, der sich als erster als Anpruchsperson gemeldet hat.

Gruß

mus.

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o)