Namensrecht Kind - Änderung des Familiennamens

Hi zusammen,

man stelle sich folgenden Fall vor:

Ein verheiratetes Ehepaar mit unterschiedlichen Nachnamen erwartet ein Kind, das kurz vor der Geburt stirbt. Aufgrund anzuwendender Gesetze muss das Kind den Familiennamen tragen der bis dahin noch nicht bestimmt war und dann spontan der Name der Mutter gewählt wurde.

Jetzt erwartet das Ehepaar das nächste Kind und fragt sich, ob es evt. möglich ist den Familiennamen zu ändern damit das zweite Kind (evt. rückwirkend das erste verstorbene und alle folgenden) den Namen des Vaters tragen kann?

Kennt jemand eine Lösung?

Gruß & dank
C.

anzuwendender Gesetze muss das Kind den Familiennamen tragen
der bis dahin noch nicht bestimmt war und dann spontan der

Das geht doch gar nicht. Meines Wissens müssen die Eheleute bei der standesamtlichen Trauung festlegen, welches der Familienname ist, auch wenn die Eheleute ihre Geburtsnamen behalten. Ich war in den letzten sechs Monaten bei drei standesdamtlichen Trauungen (NRW, HH, BaWü) und immer wurde es so gehandhabt. Also kann der von Dir konstruierte Fall gar nicht eintreten.

Oder auch nicht

anzuwendender Gesetze muss das Kind den Familiennamen tragen
der bis dahin noch nicht bestimmt war und dann spontan der

Das geht doch gar nicht. Meines Wissens müssen die Eheleute
bei der standesamtlichen Trauung festlegen, welches der
Familienname ist, auch wenn die Eheleute ihre Geburtsnamen
behalten.

Ganz richtig. Deines Wissens, hier in Bayern scheint dies nicht der Fall zu sein.

C.