hallo erstmal, unser stiefvater hat mich adoptiert und seinen namen gegeben Müller, dann hab ich geheiratet und den namen meiner fau angenommen,siebert, bin jetzt geschieden und möchte gern meinen geburtsnamen annehmen.
auch hallo;
hier handelt es sich um eine sehr spezielle Frage - tut mir leid, dass ich Ihnen keine Antwort geben kann.
Gruß
U. Ortmann
Kann dir keine Expertenantwort geben, aber nach der Scheidung den „Geburtsnamen“ wieder annehmen ist kein Problem. Kostet eine kleine Verwaltungsgebühr von ca. Euro 20,–. Gehen Sie zu ihrem Standesamt, in der Stadt/Dorf in dem Sie wohnen und beantragen ihren „alten“ Namen - das geht ohne Probleme.
Schöne Grüsse