Namensrecht/ Namensänderung bei Täufling

hallo!

stellt euch bitte volgendes vor:

ein kind hat bei seiner geburt als 2. und 3. namen die namen der zukünftigen taufpaten (A und B) erhalten.
zu dem zeitpunkt, an dem das kind getauft werden soll, tritt der eine pate (B) zurück, bzw. will nicht pate werden.
eine andere person © soll statt dessen pate werden.

so, nun zu meiner frage:

hätten die eltern des kindes die möglichkeit, den namen entsprechend ändern zu lassen? also C statt B?

lg anna

Hallo,

dies ist auf jeden Fall ein schwieriges Unterfangen.
Da ich selber (siehe Berufsbezeichnung im Profil) nebenberuflicher Theologe bin, kann ich von diesem Problem ein Lied singen.

Grundsätzlich muss für die Namensänderung ein schwerwiegender Grund vorliegen. Ob eine Änderung der der Entscheidung zugrundeliegenden Verhältnisse (Taufpate tritt zurück) als solcher Grund gewertet wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gruß