Namensrecht - Stiefsohn

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zum Namensrecht.
Ein Paar heiratet und die Ehefrau bringt ein Kind mit in die Ehe.
Das Kind ist nicht leiblich vom neuen Ehemann.
Das Kind trägt den Nachnamen der Mutter. Bei der standesamtlichen Trauung wird der Nachname des Kindes in den des neuen Ehemannes geändert.

Das Paar trennt sich und läßt sich scheiden.
Die Ehefrau kann den alten Geburtsnamen wieder annehmen.
Aber gilt das auch für das Kind?

Gruß
Andre

Hallo.
Wenn ale Drei zustimmen, ist das kein Problem.
LG