Namensrecht und Staatsbürgerschaft

Hallo Wissende,

nehmen wir an ein Bekannter hätte mehrere Staatsbürgerschaften(sagen wir 2: 1xDeutsch und die andere auch EU). Jetzt möchte er seinen Namen ändern, und den seiner Mutter/seines Vaters annehmen.

Muß er dies bei beiden Staaten beantragen?
Muß er alle Dokumente(F-Schein, Perso, Paß usw)umändern lassen?
Hätte eine Namensänderung Auswirkungen auf das Erbrecht dieser Person?

Freue mich auf Infos
Gruß, marrio64

Hallo Wissende,

nehmen wir an ein Bekannter hätte mehrere
Staatsbürgerschaften(sagen wir 2: 1xDeutsch und die andere
auch EU). Jetzt möchte er seinen Namen ändern, und den seiner
Mutter/seines Vaters annehmen.

Muß er dies bei beiden Staaten beantragen?

Ja . Am besten dort,wo es einfacher möglich ist.
Das andere Land muss das dann übernehmen,wie auch bei „normaler“ Änderung des Namens durch Heirat etwa.

Muß er alle Dokumente(F-Schein, Perso, Paß usw)umändern
lassen?

Ja. Aber das wird vom Amt aus gemacht,neue Dokumente ausgestellt und bei Abholung die alten eingezogen.

Hätte eine Namensänderung Auswirkungen auf das Erbrecht dieser
Person?

Nein
Verliert etwa die Ehefrau,die den Namen des Mannes annimmt,dadurch die Erbrechte bei ihren Verwandten ?
Das Erbrecht ist doch ein Abstammungsrecht,Namen ändern sich oft,aber die Abstammung bleibt erhalten.
Geburtsname auf der Urkunde und aktueller Name weichen eben ab,das mag zu Missverständnissen führen,aber die kann man doch durch Vorlage von den alten und neuen Urkunden aufklären.

MfG
duck313

Hi duck

nehmen wir an ein Bekannter hätte mehrere
Staatsbürgerschaften(sagen wir 2: 1xDeutsch und die andere
auch EU). Jetzt möchte er seinen Namen ändern, und den seiner
Mutter/seines Vaters annehmen.

Muß er dies bei beiden Staaten beantragen?

Ja . Am besten dort,wo es einfacher möglich ist.
Das andere Land muss das dann übernehmen,wie auch bei
„normaler“ Änderung des Namens durch Heirat etwa.

das andere Land „kann“ die Änderung -die vermutlich nach deutschem Recht erklärt wurde- übernehmen, wenn das Namensrecht in diesem anderen Land das zulässt. Müssen ist da nicht drin…:smile:

Muß er alle Dokumente(F-Schein, Perso, Paß usw)umändern
lassen?

Ja. Aber das wird vom Amt aus gemacht,neue Dokumente
ausgestellt und bei Abholung die alten eingezogen.

deswegen muß die Person die Dokumente doch auch neu beantragen oder ändern lassen, von selbst wird das nicht geschehen…

Viel Gruß von Tara