Namensrecht: Vater verstorben, Mutter heiratet neu

Folgende Situation: eheliches Kind, Kind trägt Ehenamen.

Vater verstirbt. Mutter heiratet nach einiger Zeit neu.

Kind möchte den neuen Namen der Mutter annehmen.

Ist dies ohne Weiteres möglich? Der leibliche Vater kann ja weder seine Zustimmung noch Ablehnung mitteilen.

Ist dafür eine Adoption notwendig oder ist das Ganze ohne größeren Aufwand machbar?

Bitte nur antworten, wenn selbst schon eigene Erfahrungen mit gleichem Fallbeispiel vorhanden sind. Danke und frohe Weihnachten!

Hallo. Weiß ich leider nicht…
Gruß - Helena