Namensrecht: Vater verstorben, Mutter heiratet neu

Folgende Situation: eheliches Kind, Kind trägt Ehenamen.

Vater verstirbt. Mutter heiratet nach einiger Zeit neu.

Kind möchte den neuen Namen der Mutter annehmen.

Ist dies ohne Weiteres möglich? Der leibliche Vater kann ja weder seine Zustimmung noch Ablehnung mitteilen.

Ist dafür eine Adoption notwendig oder ist das Ganze ohne größeren Aufwand machbar?

Bitte nur antworten, wenn selbst schon eigene Erfahrungen mit gleichem Fallbeispiel vorhanden sind. Danke und frohe Weihnachten!

Ja, das geht auch ohne Adoption. Die Namensänderung muss beim Standesamt beantragt werden.
Der Sohn aus erster Ehe meines Bruders wollte ebenfalls lieber den neuen Familiennamen tragen. Da mein Bruder noch lebt, musste er zustimmen.
Wenn der leibliche Vater verstorben ist, entfällt diese Zustimmung.
Schöne Weihnachten!
florestino