Namensrechte

guten Tag, stellen wir uns mal vor das es einen „Motorbootclub Rosa Rhein eV“ gibt.Genau in diesem Wortlaut und Schriftform.Nun eröffnet ein Mensch die Homepage : „MBC rosa rhein“ mit der Erklärung in der Überschrift der HP, das die 3 Buchstaben MBC jeweils für ein lateinisches Sprichwort stehen.
Der eV verlangt von dem Mann das er es unterlässt den Ausdruck "MBC rosa rhein"zu verwenden, obwohl er durch den eV nicht geschützt ist.
Der Verein ist eingetragen als Motorbootclub Rosa Rhein eV.
Nun lässt der Mann den Namen „MBC rosa rhein“ als sein geistiges Eigentum schützen.Darf ab dann der eV diese Abkürzung verwenden ohne Erlaubnis des Mannes?

Hallo,

guten Tag, stellen wir uns mal vor das es einen „Motorbootclub
Rosa Rhein eV“ gibt.Genau in diesem Wortlaut und
Schriftform.Nun eröffnet ein Mensch die Homepage : „MBC rosa
rhein“ mit der Erklärung in der Überschrift der HP, das die 3
Buchstaben MBC jeweils für ein lateinisches Sprichwort stehen.

soweit so gut…

Der eV verlangt von dem Mann das er es unterlässt den Ausdruck
"MBC rosa rhein"zu verwenden, obwohl er durch den eV nicht
geschützt ist.

Da würde ich nicht drauf wetten. Wenn der MCB dieses Kürzel schon lange verwendet, so ist die Marke schon vorhanden ohne Eintragung.

Der Verein ist eingetragen als Motorbootclub Rosa Rhein eV.
Nun lässt der Mann den Namen „MBC rosa rhein“ als sein
geistiges Eigentum schützen.Darf ab dann der eV diese
Abkürzung verwenden ohne Erlaubnis des Mannes?

Meint dieser dass er so Eigentum an einer vorhandenen Marke erweben kann?
Wenn der MCB dies als Marke seit längerem führt, so würde er juristisch nach Paragraph 31 MarkenG Widerspruch gegen die Marke erheben und die Löschung durchsetzen.

Alles graue Theorie… sollen es die Anwälte richten.

Ich sehe schwarz für den Homepageinhaber.

Gruss HighQ