Namensrechte

Hallo,

nehmen wir an man hat ein Produkt erfunden und möchte sowohl das Produkt als auch den Produktnamen/ Firmennamen schützen lassen.
Googeln hat allerdings ergeben, dass eine amerikanische Firma den Produktnamen, der in dem fiktiven Fall des Fragestellers dessen Firmenname wäre, bereits verwendet. Die Produkte sind aber völlig unterschiedlich. Die Produkte des Fragestellers fangen also mit dem Firmennamen (was gleichzeitig der Produktname der amerikanischen Firma entspricht) an und haben dann anwendungsspezifische Anhängsel.

Fragen:

  1. Woher würde man herausfinden ob man den Firmen- und Produktnamen benutzen darf?

  2. Wäre es sinnvoll (um späteren Ärger zu vermeiden), sich mit der amerikanischen Firma in Verbindung zu setzen?

  3. Macht es überhaupt was aus weil die Produkte ja anderst heißen bzw. Zusätze haben und nur der Firmenname des neuen Erfinders genauso heisst wie der Produktname der amerikanischen Firma?

  4. Wenn der neue Erfinder das mit dem gewünschten Namen beim Patenamt anmeldet - lehnen die das dann deswegen ab und verlangen nur nach einen neuen Namen oder würde das Verfahren von vorne anfangen (also mit Neuantrag)?

Ich hoffe, ich konnte den Fall einigermassen klar schildern.

Danke im voraus
Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

Googeln hat allerdings ergeben, dass eine amerikanische Firma
den Produktnamen, der in dem fiktiven Fall des Fragestellers
dessen Firmenname wäre, bereits verwendet. Die Produkte sind
aber völlig unterschiedlich.

Etwa so unterschiedlich? http://www.heise.de/newsticker/meldung/iPod-vs-eiPOT…

Fragen:

  1. Woher würde man herausfinden ob man den Firmen- und
    Produktnamen benutzen darf?

http://www.dpma.de/marke/markenschutz/europaeischeru…

  1. Wäre es sinnvoll (um späteren Ärger zu vermeiden), sich mit
    der amerikanischen Firma in Verbindung zu setzen?

Kommt darauf an was Du erreichen willst…

  1. Macht es überhaupt was aus weil die Produkte ja anderst
    heißen bzw. Zusätze haben und nur der Firmenname des neuen
    Erfinders genauso heisst wie der Produktname der
    amerikanischen Firma?

Das hängt vom Schutz ab. Aber: siehe eiPott.

  1. Wenn der neue Erfinder das mit dem gewünschten Namen beim
    Patenamt anmeldet - lehnen die das dann deswegen ab und
    verlangen nur nach einen neuen Namen oder würde das Verfahren
    von vorne anfangen (also mit Neuantrag)?

http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html

Ich hoffe, ich konnte den Fall einigermassen klar schildern.

Ich hoffe ich hatte ausreichende Antworten. :wink:

Gruß

osmodius