Folgendes Problem:
Person A hat sich einen Namen deutschlandweit schützen lassen und besitzt seit geraumer Zeit eine .de Domain mit diesem Namen.
Person B hat sich diesen Namen als .eu Domain registriert. Jetzt will Person A diese .eu Domain von Person B haben, da sie meint die älteren Rechte darauf zu haben und im Falle eines Rechtsstreites sowieso der Gewinner wäre.
Ich bin der Meinung das man, nur weil man sich deutschlandweit einen Namen schützen lassen hat, nicht automatisch ein europaweites Recht darauf besitzt. Wenn ich mir eine .de Domain registriere habe ich auch nicht das Vorrecht auf die .com , .biz oder sonstige Domainendungen.
Für Leute die meinen Namensrechte auf bestimmte Adressen zu besitzen gab es ja schließlich die Sunrise Period wärend der Registrierungsphase. Als diese verstrichen war konnte sich jeder wahrlos beliebige Adressen registrieren.
Für einen Rat der auf Gesetzestexten basiert wäre ich sehr dankbar.