Namensrechte verstorbener Künstler

Hallo,

Ist es legal, den Namen eines bekannten verstorbenen Künstler als Bandnamen zu verwenden, oder ist der Name nach dem Tode immer noch geschützt? Muss man bei der Verwendung des Namen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

kurze Info: der Maler ist seit 53 Jahren tot, es gibt aber dennoch Ausstellungen von ihm, Bücher zu erwerben etc.

Vielen Dank

Ist es legal, den Namen eines bekannten verstorbenen Künstler
als Bandnamen zu verwenden, oder ist der Name nach dem Tode
immer noch geschützt? Muss man bei der Verwendung des Namen
mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

kurze Info: der Maler ist seit 53 Jahren tot, es gibt aber
dennoch Ausstellungen von ihm, Bücher zu erwerben etc.

grundsätzlich schützt das postmortale persönlichkeitsrecht auch den namen des verstorbenen über seinen tod hinaus. allerdings ist zu beachten, dass dieses recht mit den jahren „verblassen“, also an stärke verliert.

vermögensrechtlich ist man nach 10 Jahren „tot“. so jedenfalls in dem klaus-kinky urteil von 2006, als die erben von klaus kinsky die abmahnkosten gegen den betreiber von klaus.kinsky.de verlangt haben (Schadensersatz).

für diese zeitspanne von 10jahren hat der bgh den rechtsgedanken in § 22 S.3 KUG herangezogen ( http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html )

ich würde daher auch hier die widerrechtlichkeit der verwendung verneinen.