1.Wer weiss wo es aktuelle Daten zur Rechtslage
von Nicknamen bei Internetprovidern gibt?
2.Wer weiss , wie man einen RA findet der ohne
grosse Kosten Abmahnungen mit korrektem WWW-
Wissen verschickt (ich habe hier kein Interesse an Kohle,
kann der Anwalt haben, ich kann aber auch nicht viel
ausgeben)
Andreas
bei nicknamen gilt das gleiche, wie bei allen Namen. Wenn derjenige Sepp oder joe heißt, kommt es immer darauf an, wieviel andere Sepp(erl) oder joe(s) bereits bei der denic angemeldet sind. Bei Namenskollisionen entscheidet halt idR, wer war schneller. Zum Namensrecht gibt es eine Menge Infos (auch hier im Archiv von w-w-w). Am Besten, Du schaust mal bei http://www.online-recht.de rein (gehört zur http://www.akademie.de).
Was die Kosten angeht, kein Anwalt läßt sich auf Deinen deal ein. Das darf er gar nicht. Entweder Du erkundigst Dich bei der Anwaltskammer nach einem Fachanwalt oder klapperst die Adressen eines Anwaltssuchdienstes durch. Da gibt es mehrere, die alle über eine Suchmaschine auffindbar sind.
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Hallo Klaus u.a.
Vielen Dank fuer Dein Re.
Problem ist Nick(name) ist doch nicht so gleich i.d. Rechtslehre
Rechtsleere ? wie Domainname. Angenommen mein RA schickt Abmahnung (gerne hoch: bei Zuwiderhandlung 50.000,-) kostest mich vielleicht 4T , Provider (U.S.A.)hat mir zwar meinen Namen weggenommen - sagt aber : Auseinandersetzung soll mit dem neuen
Traeger des Namens in Uganda stattfinden (neue AGB) kann doch wohl dieser Streit etwas teuer und kompliziert werden, deshalb
braucht man wohl einen RA der mit Nickprobs Erfahrung hat und
den habe ich trotz mehrer Anfragen ( auch icann und embr ) noch
nichts Konkretes oder einen kompetenten RA gefunden, alle wollen nur vorher erstmal 200,500 oder 1000 ,ohne das ich weiss
ob sie der Situation überhaupt gewachsen sind.
Gruss Andreas
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Ich moechte fuer alle Interessierten noch anfügen:
Link Namensrecht-Domainrecht:
http://www.markeng.de/
Das löst einem aber nicht gleich NICK-probleme,
weil dort Vertragsrecht, Vereinsrecht u.a. eine Rolle
spielen koennen und wenn’s dann auch noch international
ist, finde ich die Materie aeusserst schwierig.
Andreas im Nachtrag
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so ganz blicke ich da nicht durch! Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob der Rechtsstreit gegen einen Ami, Ugander oder einen Deutschen geht. Bei internationalem Recht kommt erschwerend dazu, daß hier ganz andere Spielregeln herrschen. Die wenigsten Anwälte in Deutschland haben Ahnung vom US-Recht; aob es mehr als eine Handvoll gibt, die das Recht von Uganda kennen, wage ich zu bezweifeln.
Auch wenn Du Dich jetzt auf den nicknamen versteifst, letztlich ist es nichts anderes als ein Markenrechtsstreit. Es ist im Prinzip wurscht, ob es sich hier um einen Namensmißbrauch von Coca Cola oder dem Kosenamen Sepp, als Beispiel genannt, handelt. Da gibt es nicht so viele Anwälte, die sich damit auskennen und keiner arbeitet in Deutschland nach dem Erfolgprinzip. Einfacher wäre es, wenn Du Dir einen neuen Namen einfallen laßt und diesen nach allen Ecken und Enden absicherst. Darüber solltest mal nachdenken.
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