mich würde mal interessieren, ob man selber ein offizielles Landeswappen auf sein Namensschild machen darf.
Also wenn man z.B. als Hobbyfotograf auf Festen und dergleichen Fotografiert und nicht ständig „Böse angeguckt“ werden möchte, und sich daher ein kleines Namensschild machen möchte mit (echten) Namen und der einfachen Bezeichnung „Fotograf“. Damit das ganze noch irgendwie nach was aussieht ein NRW-Wappen darauf.
Ist das dann schon eine Art Urkundenfälschung, Urheberrechtsverletzung, Missbrauch oder so?
Es soll ja nichts draufstehen, was nicht stimmt. Also sowas wie „Pressefotograf“ oder „Aufsichtsbehörde“ oder sonstwas… Einfach nur Name und Fotograf.
Oder darf man sich einfach selber ein Wappen oder dergleichen erstellen und das darauf machen…?
§ 2 dieser Verordnung regelt, welche Stellen das Landeswappen führen dürfen. Fotografen gehören nicht dazu. Für sie bleibt die Möglichkeit, das „Nordrhein-Westfalen-Zeichen“ zu benutzen (Muster 1c oder 1d). Abbildungen finden sich in der entsprechenden Anlage.