Hallo
Dieses oder ähnliche Themen gab es ja schomn zu hauf, aber irgendwie finde ich nichts brauchbares.
Fragew:
Ich habe geschäfftsräume und hab mir einen Namen, der einprägsam ist, überlegt. Bsp: „x-sale“ 8nur ein Bsp)
Wenn ich mir jetzt ein schild über die Tür hängen will, wo mein name als Logo drauf steht.
was muß ich da amchen
Name und logo schützen lassen?=
gibt es eine Liste mit namen bzw. Logos.
Usw.?
gruß Patrick
Waren Handel. verkauf von Kleidung bzw. Schmuckartikel
Das heißt, du musst Gewerbe anmelden.
wenn ich mir ein schild mache und sich später jemand beschärt
ist es zu spät. also was meinst du mit „nicht zwingend“
Das Schild ist nicht das einzige, das Gewerbe muss einen Namen tragen (du hast ja schon eine Idee), und den darf niemand anders sonst haben, der ein ähnliches Gewerbe ausübt (vereinfacht ausgedrückt). Deshalb der Link zum Deutschen Patentamt, da kann man kostenlos recherchieren, ob der Name geschützt ist. Außerdem sollte man im Internet auch mal schauen, denn „Nicht zwingend notwendig“ heißt, dass man den Firmennamen nicht schützen lassen muss. Er genießt, so man ihn zu Recht hat, sowieso einen gewissen Schutz. Zwingend notwendig ist, dass man sich schlau macht, ob man den Namen verwenden darf. Nur dann kann ich jemand beschären (ich hab ne ganze Weile gebraucht, bis ich das verstanden hab).
ja gewerbe usw. ist angemeldet.
habe Auch schon erfahrung und in Onlineshops usw. verkauft. jedoch noch nicht „im Realen Leben“ hehe.
Denke du weißt was ic hmeine.
Aber ich will ja auch die sicherheit haben, das nciht irgendwer meinen namen verwendet (also nach mir). Und dann muß ich ihn ja schon beschützen
ist echt so ein thema für sich.
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