Hallo,
nochmals zum Thema von früher …:
eine staatliche Schule in BaWü möchte für alle Mitarbeiter und Schüler verpflichtend Namensschilder mit Foto einführen. Diese müssten dann auf dem - teilweise öffentliche zugänglichen Schulgelände - jederzeit sichtbar zu tragen sein. also eine Art „Werksausweis“.
Müsste die Schulkonferenz eine solche Maßnahme beschließen oder reicht ein Beschluss der GLK aus?
Hallo M.
Schulgesetz sagt:
§47
(1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken
von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern,
bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von
wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu beschließen.
Meines Erachtens handelt es sich hier um eine Angelegenheit, die von wesentlicher Bedeutung ist. Deswegen würde ich hier zumindest die Schulkonferenz hören und einen Konsens herbeiführen.
Konkret würde ich den Absatz 4 heranziehen.
(4) Die Schulkonferenz ist anzuhören:
- zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz
a) zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule,
Wobei hier die Erziehung m.E. zieht.
Gruß
M.
Hallo Martin,
dann bin ich gespannt, ob man die Schulkonferenz einbeziehen will.
Derzeit sind ca. 30% der Lehrer dafür und 70% dagegen.
Hallo,
es ist natürlich - wie immer beim Schulgesetz - ein großer Interpretationsspielraum da.
Für den Schulfrieden wäre es m.E. besser die Schulkonferenz zumindest zu informieren.
Gruß