wird sind eine Interessengemeinschaft ohne Satzung, Vereinsstatus o.ä. . Wie kann der Name der Gruppe geschützt werden, wenn Mitglieder ausscheiden, und den Namen benutzen oder beanspruchen?
Hallo Grußloser,
wird sind eine Interessengemeinschaft ohne Satzung,
Vereinsstatus o.ä.
Das ist schlecht*.
Wie kann der Name der Gruppe geschützt
werden, wenn Mitglieder ausscheiden, und den Namen benutzen
oder beanspruchen?
Zum einen natürlich, indem man ihn ganz einfach schützen lässt beim DPMA.
Allerdings haben Vereinsnamen, soweit sie den entsprechenden Richtlinien (Unverwechselbarkeit, Verbreitung, Berücksichtigung von anderen geschützten Namen/Marken) genügen, eh schon einen Schutz und können nicht so einfach geklaut werden.
*Schlecht ist vor allem, dass damit nicht einmal festgelegt ist, wem der Name gehört. Evtl. ist das ja jemand, der eben ausscheiden will. Wenigstens dafür sollte man ein Papierchen aufsetzen.
ebenfalls grußlos