Namensschutz nachträglich möglich?

Habe eine Firma und seit 2010 einen Namen dazu. Nun erklärt eine andere Person, ich könne diesen Namen nicht mehr benutzen, da ihr Name so ähnlich klingt wie meiner, allerdings wurde dieser erst 2011 ausgewählt und sofort geschützt. Kann ich meinen Firmennamen noch nachträglich schützen lassen? Bin ich nachweislich nicht der erste Inhaber gewesen und hätte sich die andere Firma nicht an mich wenden müssen? Vielen Dank für die Hilfe!

Sorry, ich kann da leider nicht helfen, da es aber der ÄHNLICHE Name ist, gibt es da eigentlich keine Probleme, solang dies keine Absicht war.

da weiß ich leider nix…

Gruß - Helena

Guten Tag,

wenn Sie hier von Firma schreiben, gehe ich recht in der Annahme, dass es sich dabei um einen im Handelsregister eingetragenes in kaufmännischerweise eingerichtetes Gewerbe handelt?

Es ist ein Gewerbe (Einzelunternehmen) und nicht im Handelsregister eingetragen.

Hallo,

Es ist ein Gewerbe (Einzelunternehmen) und nicht im
Handelsregister eingetragen.

Dann gehe ich mal davon aus, dass das andere Unternehmen entweder im Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Markennamen für dieses Unternehmen eingetragen hat.
In einem solchen Fall, wäre deren Name wirklich geschützt und Sie müßten - wenn ihr Name wirklich sehr ähnlich klingt - Ihren Namen ändern.

In einem solchen Fall wäre es auch egal, ob Sie der erste Inhaber sind oder nicht.

Bei einer solchen Problematik sollten Sie sich aber aufjedenfall individuell und persönlich von einem Anwalt (am besten für Marken/Patentrecht oder zumindest für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht) beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Lieben Dank für die Antwort. Ein Anwalt ist eingeschaltet, wollte mich nur selbst nochmals mit Infos versorgen. Letztlich kann wohl auch der Grundsatz der Priorität in so einem Fall entscheidend sein. Wir warten es ab…„vor Gericht und auf hoher See…“ wer kennt den Ausspruch nicht.

Schönen Sonntag!

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen. MVG