hallo,
ich habe folgende frage: ich habe ein kind aus erster ehe, diese ist seit über zwei jahren geschieden, das kind lebt bei mir. ich habe alleiniges abr und elterliche sorge. nach der scheidung habe ich meinen mädchennamen wieder angenommen.
nun die frage: wenn mein partner und ich heiraten (wir haben zusammen auch ein kind, das schon seinen nachnamen nach der geburt bekommen hat) kann ich dann von meinem ersten kind den nachnamen ändern, weil ich alleinige sorge habe? oder bedarf es dazu doch noch der zustimmung des leiblichen vaters (dieser hat überhaupt keinen kontakt und zahlt auch keinen unterhalt für unser gemeinsames kind!)? meine sorge ist dabei, dass der leibliche vater einfach aus gemeinheit verneinen würde!
kann ich dieses irgendwie umgehen?
es dankt eine unwissende