Vornamen sollen als solche erkennbar sein
Die Dienstanweisung der Standesbeamten beinhaltet den Kernsatz, daß Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden dürfen. Dieser Satz ist jedoch weit auslegbar und sorgt immer wieder für Ärger. Bei Zweifelsfälle kommt es deswegen sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Vornamen, die an einen Familien-, Orts- oder Flurnamen erinnern, sowie Titel oder kulturhistorisch-religiös tabuisierte Namen werden vom Standesbeamten in der Regel abgelehnt.
Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen) und zwar sowohl für Jungen als auch Mädchen. (Beispiel: Jens Hinrichs Meier, Hilke Hinrichs Meier)
Weiterhin darf der Vorname nicht identisch mit dem Nachnamen sein. Die Familie Martin darf ihr Kind also nicht auch mit Vornamen Martin nennen.
Anstößige oder auch belastende Namen, darunter Allah, Judas oder FC-Bayern (soll ernsthaft einem Standesbeamten vorgetragen worden sein!) sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren. Denn hier ist das Kindswohl betroffen.
Namen aus anderen Kulturen
Probleme machen gelegentlich fremde Namen. Wenn der Namensgeber nachweisen kann, daß es diesen Namen gibt und daß er benutzt wird, sind auch fremde Namen erlaubt.
Häufig gibt es jedoch keine klare Unterscheidung fremder Vornamen in Bezug auf das Geschlecht. In Fällen, in denen das Geschlecht nicht eindeutig aus den Namen hervorgeht, (z.B. Toni, Sigi, Kai, Eike), muß ein zweiter und eindeutiger Vorname angehängt werden. Eine gewisse Ausnahme spielt Maria. Maria als traditioneller Name wird als Zweitname für Jungen anstandslos akzeptiert.
Bestehen beim Standesbamten Zweifel über die Schreibweise eines fremden Vornamens, ist er ihm nicht geläufig, zweifelt er an der Existenz des vorgeschlagenen Namens, so kann er beim zuständigen Konsulat, bei der betreffenden Botschaft oder bei der Gesellschaft für deutsche Sprache [http://www.gfds.de/] in Wiesbaden Rat und Auskunft einholen.
An der Universität Leipzig können Sie sich ein Gutachten erstellen lassen, ob der von Ihnen gewählte Name von deutschen Standesämtern angenommen wird. Das Angebot ist leider nicht kostenlos, aber möglicherweise lohnenswert:
Es können schriftliche Bestätigungen zu Vornamen und Gutachten
(auch Namenurkunden) zu Vor- und Familiennamen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt werden.
Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: [email protected]
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm