namensveröffentlichung

servus gemeinde,

mal wieder eine schlaflose nacht, mal wieder während der zeit ein problem konstruiert, das, wie immer, rein hypothetisch zur diskussion stehen soll:

der internetgigolo A erfährt, dass die schöne internetbekanntschaft B plant, ihre erlebnisse mit netzbekanntschaften in schriftlicher form zu veröffentlichen…B plant jedoch nicht, die nachnamen ihrer vielen herren zu ändern, wohl aber vornamen und wohnorte…internetgigolo A macht sich nun sorgen, da sein nachname eher selten und auffällig ist und er sei deswegen doch so leicht zu identifizieren.

nun stellte ich mir also nach schlafloser nacht die frage, wer sich hier wie zu verhalten habe, sprich:

darf B in der wahren geschichte originale namen verwenden?

wie sollte A vorgehen, um B von ihrem vorhaben abzubringen?

ich freue mich auf zielführende beiträge

bedankt hierfür

Nein. B Muss aufgrund des Persönlichkeitsrechts die Namen dahingehend abändern, dass keinerlei Verbindung zur tatsächlichen Person entstehen kann. Alles andere ist Strafbar und einklagbar. (Siehe dazu aktuelles Gerichtsurteil zum Film „Die Auserwählten“ bzgl. einer persönlichkeitsrechts Streites eines ehem. Schülers)