Wenn man Post bekommt und in dem brief eine Rechnung mit einem unbekannten Betrag vorhanden ist und ein Brief beigefügt ist bei dem man angeblich auf einer Internetseite war auf der man in echt garnicht war.
Muss man den Betrag dann bezahlen?
Moin, Genius,
Muss man den Betrag dann bezahlen?
natürlich nicht. Man kann sogar zur Polizei gehen und den Absender wegen versuchten Betruges anzeigen. Man sollte llerdings schon sicher sehr sein, dass man wirklich nicht auf der Seite war.
Gruß Ralf
Hallo,
natürlich nicht. Man kann sogar zur Polizei gehen und den
Absender wegen versuchten Betruges anzeigen. Man sollte
llerdings schon sicher sehr sein, dass man wirklich nicht auf
der Seite war.
ich sehe aufgrund der Schilderung keinen Anfangsverdacht. Wo siehst Du diesen?
Unberechtigte Forderungen zu erheben ist zunächst nicht strafbar. So etwas kommt täglich vor.
Gruß
S.J.
Okay Danke! 
Wenn man Post bekommt und in dem brief eine Rechnung mit einem
unbekannten Betrag vorhanden ist und ein Brief beigefügt ist
bei dem man angeblich auf einer Internetseite war auf der man
in echt garnicht war.
Muss man den Betrag dann bezahlen?
Kommt mittlerweile jeden Tag tausendfach vor. Irgendwelche Leute tragen bei Abofallen falsche Namen ein, sei es, um jemanden zu ärgern oder um einfach nur kostenlos etwas herunterzuladen.
Die Abofallenbetreiber schreiben zwar, dass sie die IP-Adresse koggen, aber das nutzt denen nichts, weil die Staatsanwaltschaft nur bei Straftaten ermittelt.
Nun werden sie dem Rechnungsenpfänger immer schön schreiben, dass er zu zahlen hat. Wenn er behauptet, seine Adressdaten wären von Fremden eingegeben worden, wird man ihm sagen, er muss Strafantrag stellen und diesen dann zuschicken usw.
Das ist natürlich alles Schwachsinn. Wenn jemand eine Rechnung bezahlt haben möchte, muss er auch nachweisen, dass er eine Leistung gegenüber dem Schuldner vollbracht hat.
Der Gläubiger ist hier in der Pflicht, der Schuldner ist in keiner Weise verpflichtet, das Gegenteil nachzuweisen.
Fast alle dieser Abofallenbetrteiber machen es gleich: unverschämt mahnen, auf erhebliche Kosten hinweisen, mit Schufa drohen etc., dann geben sie es einem Inkossounternehmen, die das gleiche machen, dann evtl. noch einem Rechtsanwalt. Die Bande streckt aber meist unter einem Hut.
Einfach nicht auf den Scheiss reagieren, es sei denn, es kommt mal wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid. Davon wurde aber noch nie berichtet, die sägen sich nicht selbst den Ast ab, sondern leben gut von den Dummen, die aus Angst zahlen.
Das ist wirklich schlimm: Spammer werden hierzulande bestraft, wenn sie ohne Aufforderung irgendwelchen Mist anbieten, solchen Abofallenabzockern geht man aber nicht an den Kragen, obwohl die wesentlich mehr Schaden anrichten.
Gruß
Holygrail