mal angenommen man wird geschieden und möchte dann seinen namen ändern. also den geburtsnamen geht, klar gibt es noch andere möglichkeiten?
z.b. den geburtsnamen der mutter oder so?
bitt klärt mich doch mal auf…so rein hüppotetisch oder wie das heißt.
im wesentlichen gibt es in Deutschland nur folgende Möglichkeiten,den
(Nach)Namen zu ändern:
–Erwerb eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens nach
Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
–Möglichkeit der Hinzufügung eines Geburtsnamens oder eines zum
Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft
geführten Namens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen während
bestehender Ehe/Lebenspartnerschaft oder nach Auflösung der
Ehe/Lebenspartnerschaft
–Widerruf der Hinzufügung (einmal möglich)
–Wiederannahme des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der
Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namens
nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlagen hierzu:
§ 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
§ 3 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LpartG)
Daneben besteht nur noch die Möglichkeit,das
-Spätaussiedler/Vertriebene
-Eingebürgerte Fremde
Ihren Namen ändern können.
gabs nicht auch noch die Möglichkeit den Namen zu wechseln, wenn er negativ belegt ist, z.B. erzählte mein Vater von einem Klassenkameraden, der Ficker hieß und sich problemlos umnennen konnte.
gabs nicht auch noch die Möglichkeit den Namen zu wechseln,
wenn er negativ belegt ist, z.B. erzählte mein Vater von einem
Klassenkameraden, der Ficker hieß und sich problemlos umnennen
konnte.
Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 I NamÄndG). Das kann bei einem Namen der Fall sein, der anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben kann.
Aber weil du das Beispiel Ficker bringst: es ist nur eine Sache der Gewohnheit. Hierzulande denkt man sich nichts dabei, wenn man vom Prof.-Ficker-Weg in Innsbruck-Igls spricht, der nach Dr. Heinrich von Ficker benannt ist (http://meteo9.uibk.ac.at/history/H_v_Ficker.htm). Und vielleicht noch bekannter ist hier Ludwig von Ficker, von 1910-1954 Herausgeber der Kulturzeitschrift „Der Brenner“ (http://www.uibk.ac.at/brenner-archiv/der_brenner/der…). trozdem möchte ich selbst - ehrlich gesagt - nicht Ficker heißen
Grüße, Peter
einer unserer Fußballer heißt Michael Fick. Bei einem Spiel bekam er eine Verwarnung vom Schiri. Also nimmt sich der Schiri den Spieler und fragt nach dem Namen. Antwort: Fick Mich
Der Schiri fragte noch zweimal nach, (hielt das wohl für nen Scherz) dann bekam der Mich die rote Karte. Erst nach Einsicht der Spielerpässe wurde die rote Karte zurückgenommen.
Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger
Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 I NamÄndG). Das kann bei
einem Namen der Fall sein, der anstößig oder lächerlich klingt
oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben
kann.
Es gibt noch mehr wichtige Gründe, in dem geschildetem Szenario wäre es ja auch denkbar, dass derjenige nicht mehr von seiner Frau gefunden werden möchte, da sie ihn verfolgt (Stalking, ähnlich auch bei Zeugenschutzprogrammen, wie zB. bei geprügelten Ex-Ehefrauen oder auch bei einem nichtverwandten Täter), da wäre ein Rückgriff auf einen Namen, der etwas weiter hinten in der Ahnenreihe liegt auch möglich, insbes. wenn man sich so in so „seltene“ Namen einreiht wie Müller, Meier oder Schmidt.
Informationen, was konkret im Einzelfall möglich ist, gibts im Namensänderungsbüro der Stadt, je nachdem entweder im Standesamt, oder aber meist beim Ordnungsamt angesiedelt; hier zB. prakitscherweise direkt auf demselben Flur wie das Ausländeramt, da die auch oft einen aussprechbarem neuem Namen brauchen, oder Übertragungsfehler auf einen einheitlichen Namen zurückgeführt werden müssen(ich kenn einen der hat mehr als eine Hand voll verschiedene Schreibweisen seines Vornamens)
Der Schiri fragte noch zweimal nach, (hielt das wohl für nen
Scherz) dann bekam der Mich die rote Karte. Erst nach Einsicht
der Spielerpässe wurde die rote Karte zurückgenommen.
Da sich der Schiri vor dem Spiel den Spielbericht anguckt (und den Pass auch), glaube ich die Geschichte in dieser Form nicht. Zudem kursierte sie in den 70ern mit dem Spieler Sowieso Gutenmorgen von TeBe Berlin auch schon mal („Wie heißen Sie?“ - „Guten Morgen, Herr Schiedsrichter“).