meine Stieftochter möchte meinen Nachnamen annehmen. Ihr Vater wohnt weit weg und sie sieht ihn ein mal im Jahr.
Ihr Vater willigt dem wunsch seiner Tochter nicht zu. Er möchte das nicht haben. Ab welchem Alter kann sie ihren Nachnamen frei wählen ? sie ist jetzt 14 Jahre alt. Und an welchem Amt kann sie sich wenden ?
wenn leibliche Eltern der Einbenennung nicht zustimmen, kann die Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag mit ausreichender Begründung notwendig. Wenn ein 14-jähriges Kind nach ausreichend Zeit in der neuen Familie den Namen wechseln will, und keine anderen Gründe dagegen sprechen, sehe ich kein Problem darin, die Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht zu bekommen.
BTW: Das Verfahren läuft bei einer kompletten Adoption ähnlich. Auch hier kann das Gericht die Zustimmung eines leiblichen Elternteils im Interesse des Kindeswohles ersetzen.
Gruß vom Wiz
Gruß vom Wiz
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meine Stieftochter möchte meinen Nachnamen annehmen. Ihr Vater
wohnt weit weg und sie sieht ihn ein mal im Jahr.
Ihr Vater willigt dem wunsch seiner Tochter nicht zu. Er
möchte das nicht haben.
Ich gehe davon aus, dass du verheiratet bist, ihr einen gemeinsamen Ehenamen
habt (deinen Geburtsnamen?), deine Stieftochter in eurem Haushalt wohnt und
minderjährig ist. Dann kann die Mutter des Kindes, deine Ehefrau also, zusammen
mit dir dem Kind euren Ehenamen erteilen. Trägt das Kind als Familiennamen
einen Namen, der aus einer Ehe stammt und ist es der Name des Vaters, muss der
Vater in die Namensänderung einwilligen. Außerdem müsste er der Namensänderung
auch zustimmen, wenn er und die Mutter des Kindes gemeinsame Sorge für das Kind
haben. (Wenn die Ehe nach dem 30.06.1998 geschieden wurde, ist das der
Regelfall.)
Das Kind muss natürlich auch zustimmen, ab 14 Jahre immer auch schon selbst.
Verweigert der Vater des Kindes Einwilligung und Zustimmung, kann diese durch
das Familiengericht auf Antrag ersetzt werden, wenn die Namensänderung für das
Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist zu begründen und
wird von den Familiengerichten i.d.R. eng ausgelegt. Es ist also nicht so
einfach, wenn der Vater nicht zustimmt.
Ein bisschen entgegenkommen kann man ihm, wenn man dem Kind einen Doppelnamen
aus dem bisherigen Namen und dem neuen Namen, mit Bindestrich verbunden,
erteilt. Die Reihenfolge ist egal und es ist ein sogenannten echter Doppelname,
kann also auch als Ehename gewählt werden und geht auf Kinder über.
Ab welchem Alter kann sie ihren
Nachnamen frei wählen ? sie ist jetzt 14 Jahre alt. Und an
welchem Amt kann sie sich wenden ?
Man kann in Deutschland seinen Namen niemlas frei wählen, das gibt es nur im
angelsächsischen Rechtsbereich. Die Änderung des Namens ist auf die im BGB
vorgesehenen Fälle beschränkt,also Ehename sowie Einbenennung,
Anschlusserklärung und Namenserteilung für Kinder.