hallo liebes Forum,
Person A hat vor Jahrzehnten bei der Eheschließung den Familiennamen des Mannes angenommen. Soweit-sogut oder auch nichtgut. Nun sind die Kinder aus dem Haus, die Ehe von A und B wurde schon vor 20 Jahren geschieden.
Könnte Person A auch jetzt noch den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen, an wen müsste sie sich wenden? Würde dies durch eine einfache Erklärung beim Standesamt gehen?
Ich habe vor ein paar Jahren nach der Scheidung auch meinen Mädchennamen wieder angenommen.
Ich bin aufs Standesamt und habe ein Formular ausgefüllt - das wars. Also kein Akt.
Viel mehr Arbeit ist halt das drum herum der Namensänderung. Man braucht neuen Reisepass, neuen Personalausweis, Führerschein, Zulassungsstelle, Versicherungen informieren, Abfall,Strom, Telekom … informieren. Das ist echt Arbeit und man sollte es vorher bedenken.
die Liste ist ja recht umfangreich, aber meine Schwester z.B. hat ihren Führerschein bei der Heirat nicht ändern lassen. Bisher (Hochzeitstermin 1980) hat sich noch keiner daran gestört.