ich möchte eine Einzelgesellschaft gründen und habe eine Frage zu dem Namenszusatz.
Also - normalerweise reicht es ja wenn ich den Vor- und Zunamen als Firmenname eintragen lasse - soweit alles klar! Das Unternehmen soll Produkte von anderen Firmen vermitteln - also wohl Handelsagentur? Allerdings soll es die Produktionsfirma nach außen vertreten - also lieber Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft?
Hat der Namenszusatz irgendeine Auswirkung, vor allen Dingen rechtlich bzw. steuerlich?
jede IHK hat in ihrem Download-Bereich ausführliche Hinweise zur Namensgebung, den letzten diesbezüglichen Leitfaden habe ich bei der IHK in Frankfurt gefunden, der war recht gut gemacht.
Besuchen Sie einfach mal die Seite der IHK-Frankfurt, zu finden unter http://www.ihk.de und dann einfach die entsprechende Stadt anklicken und den Download-Bereich für Existenzgründer aufsuchen.
Wenn Sie schreiben „Produktionsfirma nach Außen vertreten…“ dann sind Sie vermutlich als Handelsvertreterin tätig und dann sollten Sie auch als Handelsagentur im Namenszusatz auftreten.