Namesrecht - was ist möglich ?

Beispiel:

Die Frau, bereits verheiratet gewesen heißt Brahm-Kellermann.
Der Mann heißt Holler (Geburtsname).
Der Name der Frau ist die namentliche Verbindung zu ihren Kindern.

Welche Möglichkeit hat das Paar nun bei einer Heirat mit der Namenswahl?

Könnte der Mann auch den Doppelnamen der Frau annehmen?

Wäre es Jahre später auch möglich, wenn die Kinder viel älter sind,
den Namen des Mannes wieder anzunehmen als Familiennamen?

Vielen Dank.

http://www.hochzeit-perfekt-geplant.de/artikel/standesamt-kirche/namensaenderung-heirat-hochzeit.html

Ich denke, hier werden alle Deine Fragen beantwortet.

Beatrix