Narkose bei Reanimation

Hallo zusammen,

ich habe mich gefragt ob man bei einer Reanimation, z.B. eine Person mit Schnappatung, die man assistiert beatmet, die später einen atenstillstand bekommt, überhaupt noch mit einem analgetikum und hypnotikum „abschießen“ muss, wenn man intubieren möchte? Reicht nicht einfach nur ein muskelrelaxans???

Beste Grüße

Moin,

i.d.R. brauchst du auch kein Muskelrelaxans bei einer Reanimation, sonst dürfte der RettAss ja nicht intubieren, so wie es in der „Notkompetenz“ vorgeschrieben ist.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Aber bei einer Reanimation erschlafft die Muskulatur ja ebenfalls.

Gruß

der Schma

Hi,

ich tue mich ein bisschen schwer damit, deinen Gedankengang nachzuvollziehen, daher meine Gegenfrage: Was bringt dich zu der Frage?

Wer reanimationspflichtig ist, ist quasi tot*: Derjenige braucht also mit Sicherheit nichts gegen die Schmerzen oder zum Schlafen.
Anders ist es beim ROSC (restoration of spontaneous circulation): Um Beatmungsdrücke niedrig zu halten und damit der Tubus nicht gezogen wird, wird in dem Fall bei Bedarf eine Narkose gefahren.

Grüße
Liete

*an die mitlesenden Laien: Das heißt nicht , dass deswegen keine Anstrengungen unternommen werden sollten, etwas an diesem Zustand zu ändern.

Also um das mal zu präzisieren: Bei Schnappatmung ist durchaus noch Muskelspannung vohanden, die das Beatmen und Intubieren mitunter äußerst schwierig macht. Da kann ich mich der These anschließen nur ein Muskelrelaxanz zu spritzen. Der Patient ist ja bewusstlos (Schnappatmung kommt vom Hirnstamm und hat leider nichts mit Großhirnaktivität zu tun).

Für Laien ist es aber in der Regel sinnvoller die Atemwege freizumachen (Güdel, Esmarch etc.) und „schappsynchron“ mit einer Maske zu beatmen. Dadurch fließt wenigstens noch etwas Sauerstoff in die Lungen. Gibt man dann ein Muskelrelaxanz MUSS die Beatmung/Intubation klappen, sonst ist das Schicksal des Patienten besiegelt.

Hallo,

nur kurz dazu:

wie es in der „Notkompetenz“ vorgeschrieben ist.

Notkompetenz ist nicht vorgeschrieben! Denn dann wäre es ja die Regel, und somite auch keine keine Notkompetenz mehr!

Notkompetenz ist eine Art Empfehlung der Bundesärztekammer, dass ein RettAss im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes ärztliche Maßnahmen ergreifen kann.

Gruß
Wawi