Narkose und Betäubung trotz Gleichgewichtsorganausfall?

Liebe/-r Experte/-in,
Im Jahr 1991 ist mein rechtes Gleichgewichtsorgan dauerhaft ausgefallen. Ich brauchte 3/4 Jahr um wieder einigermaßen beschwerdefrei zu leben.

Damals sagten die Ärzte, daß ich wegen des Ausfalls meines Gleichgewichtsorgans künftig weder eine Betäubung noch eine Narkose haben darf.

Deshalb mußte ich eine Wurzelbehandlung ohne Betäubung ertragen, Jahre später wurde mir ein Zahn gezogen, wobei ich lediglich ein paar Tropfen eines Mittels, das sonst zur Betäubung für die Spritze in den Kiefer genutzt wird, um den Zahn getropft bekam.
Eine Unterleibs-OP zur Entfernung von mehreren Myomen lehnte der Frauenarzt ab, ebenso eine OP wegen eines Innenmeniskus-Anrisses wurde vom Orthopäden abgelehnt. Auch vor wenigen Jahren die Entfernung von Gallensteinen. Abgelehnt meines Hausarztes.

Nun habe ich einen neuen Hausarzt, weil mein alter seine Praxis an ihn abgegeben hat.
Dieser sagt nun, daß er davon noch nichts gehört hat, daß ich keine Narkose oder Betäubung haben darf.

Sind nun 19 Jahre meines Lebens unnötig erschwert worden? Oder hat der noch etwas junge Arzt noch Wissenslücken?

Ich hätte gerne Informationen was passieren kann, wenn ich eine Narkose oder Betäubung bekomme.

Oder sollte es besser dabei bleiben, keine Narkose oder Betäubung.

Ich bin verzweifelt und würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir wenigstens ein klein wenig weiter helfen könnten.

Der jetzige Arzt will nämlich unbedingt eine Magenspiegelung vornehmen lassen. Ich habe z.Zt. Magenschmerzen, da ich starke Schmerzmittel einnehmen muß/te wegen Rheumaschmerzen.
Diese Untersuchung haben in den letzten Jahren zwei Ärzte abgelehnt, weil ich schon immer einen empfindlichen Magen habe.

Vorab schon mal ein Danke, wenn Sie mir weiter helfen können.

Hallo,

ich müsste natürlich die Gründe für den „Ausfall“ des Gleichgewichtsorgans
genauer kennen (Durchblutungsstörung; Embolie; Entzündung; Nervenschaden…)
Aber auch ohne die Kenntnis der Ursache bin ich mir sicher, das ziemlich alle
Arten von Anästhesie bei Ihnen anwendbar sind und waren. Insbesondere Lokal-
oder Regionalanästhesien (Zahnarzt!) Die Durchführbarkeit von Anästhesien und
deren Auswahl richtet sich im wesentlichen nach Systemerkrankungen
(Kreislauferkrankungen, Nervenerkrankungen, Allergien usw.) Aufgrund der
verschiedenen Möglichkeiten und Medikamentenoptionen sind
Anästhesien/Narkosen bei jeder Erkrankung möglich und auch notwendig. Ggf.
mit entsprechend hohem Risiko. Ihr Risiko schätze ich jedoch (bezogen auf die
Erkrankung Gleichgewichtsorgan ohne weitere schwere Kreislauf oder
Lungenerkrankungen und Stoffwechselkrankheiten) als völlig durchschnittlich, also
sehr gering ein. Ich bin in übrigen Facharzt für Anästhesie mir 23jähriger
Berufserfahrung. Magenspieglungen werden sehr häufig von Internisten allein
durchgeführt. Diese geben sowohl die „Schlafmittel“ und führen auch die
Spiegelung allein durch. Vielleicht wäre in Ihrem Falle eine Untersuchung in
Anwesenheit eines Narkosearztes ratsamer (eigentlich immer die bessere Variante

))

MfG

B. Tokic