Der Grad wird bestimmt von der (forensischen) Pflicht der
Aufklärung und dem Grad der verängstlichbarkeit des
aufzuklärenden.
Oh Gott, was für ein Satz! Die „Verängstlichbarkeit des Aufzuklärenden“… Auch wenn ich glaube zu ahnen, was du meinst…
Aber die Pflicht zur Aufklärung ist keine forensische. Ich denke, du zielst auf die unmittelbare juristische Ebene ab, die im Zusammenhang mit Fehlern greift. Das ist aus Blickwinkel des Handelnden möglicherweise in Bezug auf die Eigenabsicherung bedingt noch nachvollziehbar. Aber ärztliche Aufklärung hat einen ganz anderen Sinn. Die ärztliche Aufklärung basiert darauf, den Patienten als selbstbestimmtes Gegenüber wahrzunehmen, dessen Einwilligung unabdingbare Voraussetzung für das eigene Handeln ist. Die Aufklärung dient dazu, den Patienten zu befähigen, dass er diese Einwilligung geben kann!
D.h. ich muss ihn einerseits über bestimmte
Dinge aufklären damit er hinterher nicht sagen kann „wenn ich
das gewust hätte…“,
„Damit er hinterher nicht sagen kann“ ist auch eine Formulierung, die eindeutig darauf gepolt ist, nur die Perspektive des Handelnden einzunehmen. Anders ausgedrückt: Damit er mir hinterher nicht an die Karre pinkeln kann.
Ziel der Aufklärung soll aber nicht sein, dass er das nicht sagen kann, sondern dass er hinterher nicht sagen muss: Wenn ich gewusst hätte… Über den Unterschied lohnt sich nachzudenken!
wenn andererseits diese Informationen
soviel Angstpotential beinhalten, dass man damit der Realität
dieser Gefahren (im Sinne von unwahrscheinlich) nicht gerecht
wird… Natürlich spielt dabei die Art und Weise eine Rolle,
aber man kannn nicht immer abschätzen wie ängstlkich der
Gegenüber ist.
Dann ist des Job des Aufklärenden, sich selbst in die Lage zu versetzen, diese Einschätzung zu gewinnen. Das tut man A. durch Schulung B. durch Training und C. in dem man auf den Patienten eingeht, was D. voraus setzt, dass man diesen Prozess eben nicht als Prozess zur Eigensicherung betrachtet.
Ich beziehe mich auf Statistische Zahlen die gelesen habe, ich
habe die Statistik nicht selbst erstellt. Frage einfach einmal
100 Leute die operiert (und in welcher Art auch immer,
Anästhesiert) worden sind, ob sie oder auch andere Bekannte
von einen Narkosezwischnefall betroffen sind, oder auch nur
davon Wissen. Und dann fragst du 100 Verkehrsteilnehmer in
Bezug auf einen Unfall jedweder Art…
Das ist doch wohl nicht vergleichbar! Bist du irgendwie an Studien und Statistiken beteiligt? Dann hoffentlich mit einem anderen Verständnis von Vergleichen.
Was vergleichst du denn da? Ob Herr Müller, zwei Mal im Leben operiert, insgesamt 2 Stunden im Leben unter Narkose schon mal mit Narkosezwischenfällen zu tun hatte oder sich im Schnitt 2 Stunden täglich im Verkehr bewegt und es dort zu Zwischenfällen kam. Selbst wenn du von Narkose auf Arztkontakt allgemein ausdehnen würdest, wäre da so immer noch nicht vergleichbar unter diesem Blickwinkel.
Ich hoffe, du weist was ich meine? Nur so am Rande:
Es ist außerdem so, dass manche (kranke) Leute unter der
Narkose gesünder Leben, als während ihrer autonomen Vitalität:
Normaler Blutdruck, normale Herzfrequenz normale
Sauerstoffsättigung!
Es gibt auch Leute, denen tut es gut, mal durch einen Autounfall „aus dem Verkehr“ gezogen zu werden 
Ich bin davon überzeugt, dass er das auch tut. Wenn es bei dir
erhöhte anästesiologische Risikofaktoren gib, (und sei es auch
nur z. B. eine familienanamnestisch vorgekommene MH
(Überhitzung), so wird dich der Anästhesist darauf hinweisen,
das du deinen Eingriff z. B. am Knie in einer Teilbetäubung
machen läßt…
Wenn er das so ultimativ tun würde, hätte ich damit ein Problem. Denn es gibt in meinem Fall keine eindeutig beste Variante. Es gibt nur Abwägung. Und die möchte ich mit meinem Arzt gemeinsam treffen! Unangenehm wird es vor allem für mich.
Die Methode, nicht über den Kopf des Patienten hinweg zu entscheiden, ist übrigens nur oberflächlich betrachtet die schwierigere. Sie hat nicht nur den Vorteil für den Patienten, dass er ernst genommen wird, sondern auch den Vorteil für den Arzt, dass er ein Stück Verantwortung abgibt bzw. nicht mehr alleine trägt.