Wenn ich das richtig verstehe,geht es um ein Gerichtsverfahren wegen Betruges und in dem Zusammenhang um die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bei HN Persö.Störung und nach welchen Kriterien das zu beurteilen wäre…?
fangen wir andersrum an:
verminderte Schuldfähigkeit liegt vor, bei
krankhaften seelischen Störungen, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit
(Die PKstörungen fallen theoretisch unter andere…)
WENN, diese Störung bei Ausübung der verhandlungsrelevanten Straftat
einen relevanten Stellenwert hat.
Also die Straftat zu erheblichem Anteil
aufgrund dieser Störung begangen wurde.
Letztendlich hast Du auf der einen Seite
eine Diagnose(zum Tatzeitpunkt)und auf der anderen das Delikt
und es gilt abzuschätzen, inwieweit das Störungsbild
dazu führte (oder eben nicht), dass dieses Delikt begangen wurde.
bei einer kombinierten PKStörung ist es theoretisch egal
mit welchem Kriterium argumentiert wird.
Hast Du die Kombi antisozial-histr. reicht i.d.R. die as
und die Anteile histr. fallen unter den Tisch, weil sie
für die Straftat nicht relevant sind
Womit wir beim Punkt sind…
Bei der Kombi histr.narz. fällt es mir schwer ein
Argument zu finden, dass den Stellenwert der Erkrankung
bei dem Delikt Betrug unterstreicht.
Also irgendeine Komponente der Erkrankung,
die dazu führt, dass die Einsicht in die Tat,
die Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Delikts und damit
die Schuld vermindert wäre.
Allerdings ist es davon abhängig, über welche Art Betrug wir reden!
Die Beurteilung entsteht in der Gesamtbetrachtung von Störungsbild
und Delikt. Daher gibt es keinen „Kriterienkatalog“
krank sein allein reicht jedoch nicht.
Also zusammengefasst
wo Du eine deliktbezogene verminderte Steuerungsfähigkeit
draus schlussfolgerst und argumentierst, narzisstisch oder histrionische Anteile, ist egal.
In ihrem Gesamtkonzept führt die Erkrankung zu einer
verminderten Steuerungsfähigkeit/ Steuerungseinsicht.
Es gibt keinen Kriterienkatalog, weil die Beurteilung
deliktabhängig ist. (Beispiel Fall Hoffmann (Levke & Felix)-
der Mann ist durchaus krank, aber seine Erkrankung ist für die Tatbegehung laut Gutachten & Gericht nicht relevant)
Ich bräuchte die Akte um da konkret was zu zusagen, aber
ich fürchte, dass man sich bei der Kombi auf dünnes Eis begiebt.
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