Nasenstecker während der Arbeit

Hallo zusammen

Ich wollte mal anfragen, ob es ein Urteil bezüglich des Tragens von Nasensteckern bzw. Ohrsteckern oder sonstigen Körperschmuck, während der Arbeit gibt, oder ob jeder Arbeitgeber das selbst bestimmen kann.

Und kann ein Arbeitgeber Ohrstecker (keine Ohrringe) erlauben, gleichzeitig Nasenstecker aber verbieten? Diese Logik will mir nämlich nicht einleuchten.

In der Wahl des Forums war ich mir unsicher. Hoffe ich bin einigermaßen richtig :smile:

Schönen Gruß

Hallo,

ein Urteil darüber ist mir nicht bekannt. Ich denke, es ist leicht einzusehen, dass einige Branchen Wert darauf legen, dass ihre Angestellten in einer bestimmten Art und Weise aussehen. Das betrifft sowohl Kleidung als auch Schmuck im Sinne von Steckern oder Piercings. Das sind logischweise die Branchen, wo die Mitarbeiter Kundenkontakt haben und Seriösität ausgestrahlt werden soll (z.B. Banken)

Ohrstecker sind bei Frauen natürlich kein Problem, solange sie nicht das Läppchen nach unten ziehen :wink:
Bei Männern war das in Banken früher verpönt und ein Grund, den Mitarbeiter aufzufordern, das Ding rauszunehmen. Mittlerweile werden dezente Ohrstecker auch bei Männern toleriert.
Bei Nasensteckern ist die Branche aber sehr konservativ und behandelt auch Männer und Frauen wieder gleich - die werden nicht toleriert. Man stelle sich vor, ein älteres Ehepaar kommt in die Bank, um eine runde Summe Geld anzulegen. Begegnet ihr ein Mitarbeiter mit Nasenstecker, würden die Kunden wahrscheinlich nie solche werden, sondern die Flucht antreten.

Es ist also sehr wohl ein Unterschied zwischen Nasen- und Ohrenstecker vorhanden und ich kann das auch nachvollziehen. Im Ohr isses mittlerweile in der Gesellschaft angekommen (zumal das auch noch teilweise durch Haare verdeckt wird), in der Nase aber nicht.

Gruss Hans-Jürgen
***

Auch hallo.

Ich wollte mal anfragen, ob es ein Urteil bezüglich des
Tragens von Nasensteckern bzw. Ohrsteckern oder sonstigen
Körperschmuck, während der Arbeit gibt, oder ob jeder
Arbeitgeber das selbst bestimmen kann.

Das kommt drauf an. Wenn die Arbeitssicherheit betroffen ist, kann der AG das (Nicht-)Tragen bestimmter Kleidung vorschreiben. Zum Stichwort Dienstkleidung siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

mfg M.L.