Hallo zusammen,
ich bin gerade in Schulunterlagen unserer Tochter auf die drei Strophen des „Deutschlandliedes“ gestossen.
Meines Wissens ist die erste Strophe aber verboten, oder?
Grübelnde Grüße
Sir James
Hallo zusammen,
ich bin gerade in Schulunterlagen unserer Tochter auf die drei Strophen des „Deutschlandliedes“ gestossen.
Meines Wissens ist die erste Strophe aber verboten, oder?
Grübelnde Grüße
Sir James
Hi,
soweit ich weiß, ist das „Deutschlandlied“ nicht verboten, wie beispielsweise das Horst-Wessel-Lied. Allerdings ist die Nationalhymne etwas anderes als das „Deutschlandlied“, nämlich nur die dritte Strophe von letzterem. Insofern darf nur die dritte Strophe bei offiziellen Anlässen als Nationalhymne verwendet werden. Aber privat kann man natürlich das „Deutschlandlied“ singen oder es als historische Quelle in einem Schulbuch verwenden.
Gruß
Volker
Hallo zusammen,
ich bin gerade in Schulunterlagen unserer Tochter auf die drei
Strophen des „Deutschlandliedes“ gestossen.Meines Wissens ist die erste Strophe aber verboten, oder?
Wird noch geändert.
„von der Loire bis an den Huang He
von Lappland bis zum Victoriasee
Deutschropa, Deutschropa ühühüber ahahahalles!“
Vermute ich zumindest.
http://www.german-foreign-policy.com/de/info/
Es empfiehlt sich diesbezüglich ein Blick in das Ermächtigungsgesetz den EU-Verfassungsentwurf.
Gruß
Frank
Hallo zusammen,
ich bin gerade in Schulunterlagen unserer Tochter auf die drei
Strophen des „Deutschlandliedes“ gestossen.Meines Wissens ist die erste Strophe aber verboten, oder?
Nein, sie wird nur nicht mehr als Nationalhymne gesungen.
Im historischen Kontext ihrer Entstehung gesehen, ist das ja auch eigentlich alles halb so wild, könnte man meinen.
Gruß
Hi,
interessant ist dass die Japaner als ehem. „Achsenmacht“ auch eine ähnliche Kontroverse um ihren Text der Nationalhymne haben, obwohl die eher antiquert ist als wirklich nationalistisch…
A.
Super! *! owt.
*
Hi,
eigentlich ist das nur der aktuelle Stand.
Soldaten in Somalia, Afghanistan, Kosovo, …
Siemens u.a. in Peking, , Ufa, Moskau, Petersburg. Frankreich hat eh nix zu sagen, Muammer ist gut Kumpel, im Irak stehen sie nach der EU-Verfassung…
Gruß
Frank
Hi!
ich bin gerade in Schulunterlagen unserer Tochter auf die drei
Strophen des „Deutschlandliedes“ gestossen.Meines Wissens ist die erste Strophe aber verboten, oder?
Die deutsche Nationalhymne wurde sowohl 1918 wie auch 1945 von den alliierten Siegermächten verboten.
Erst 1922 erklärt Reichspräsident Ebert das „Deutschlandlied“ zur Nationalhymne. Als Melodie wurde das „Kaiserquartett“ von Joseph Haydn („Gott erhalte Franz, den Kaiser“), als Text die erste Strophe des „Liedes der Deutschen“ von Hoffman von Fallersleben gewählt („Deutschland, Deutschland über alles“). Damit ersetzt das „Deutschlandlied“ die seit 1871 geltende Hymne „Heil Dir im Siegerkranz“ mit der Melodie, die heute noch in Großbritannien („God Save The Queen“) bzw. in Liechtenstein („Oben am deutschen Rhein“) benutzt wird.
Mit der Machtergreifung der Nazis 1933 bleibt das Deutschlandlied als Nationalhymne erhalten, jedoch wird das Horst-Wessel-Lied vorangestellt. Dadurch gerät das Deutschlandlied in Verruf und wird 1945 von den Siegermächten verboten.
Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 erfolgte ohne Nationalhymne. Im Grundgesetz ist nur die Nationalflagge geregelt. 1950 gab der damalige Bundespräsident Heuss eine neue Hymne in Auftrag. Texter Rudolf Alexander Schröder und Komponist Hermann Reutter schufen die dreistrophige „Hymne an Deutschland“, die Silvester 1950 uraufgeführt wurde. Die neue Hymne findet in der Bevölkerung überhaupt keinen Anklang.
Im April 1952 bittet die Bundesregierung den Bundespräsidenten, das „Deutschlandlied“ wieder als Nationalhymne einzuführen. Dies wird am 2.Mai 1952 durch den Bundespräsidenten bestätigt. Damit es zu keinem Konflikt mit den Siegermächten kommt, wird statt der ersten nur die dritte Strophe („Einigkeit und Recht und Freiheit“) gesunden.
Zu einem bemerkenswerten Zwischenfall kam es am 4.Juli 1954 in Bern/Schweiz, als die deutsche Fußballnationalmannschaft das Endspiel der Weltmeisterschaften gegen Ungarn gewann. Nach der Siegerehrung wurde die deutsche Nationalhymne gespiel, und die deutschen Zuschauer auf den Rängen sangen „Deutschland, Deutschland über alles“.
Das grundlegende Problem der ersten Strophe der deutschen Hymne liegt nicht in einem übersteigerten Nationalismus oder blutiger Gewalt (die französische „Marseillaise“ ist da z.B. weitaus brutaler), sondern in der Definition deutscher Landesgrenzen: „von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“. Dies, so befürchtet man, könnte Ängste bei Deutschlands Nachbarn wegen möglicher „territorialer Forderungen“ auslösen. Daher gilt die erste Strophe als nicht mehr zeitgemäß. Verboten ist sie allerdings nicht - nur darf sie nicht zu offiziellen Anlässen gesungen werden.
Grüße
Heinrich
Aber privat kann man natürlich das
„Deutschlandlied“ singen oder es als historische Quelle in
einem Schulbuch verwenden.Gruß
Volker
Man darf alle drei Strophen auch öffentlich singen, aber eben nicht als Nationalhymne.