Hallo,
zur Klarstellung hier:
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/ermaec…
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgeset…
Ergänzend: im Februar 1933 erhielt das Reichsinnenministerium vom Kabinett den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes (Hitler hatte bereits in den gescheiterten Verhandlungen im November 1932 ein Ermächtigungsgesetz gefordert). Diesen Entwurf (der stark am Ermächtigungsgesetz vom 8.12.1923 für die Regierung Marx orientiert war) stellte Reichsinnenminister Frick in einer Ministerbesprechung am 15.3.1933 dem Kabinett vor. Vor allem auf Betreiben von Reichsminister (ohne Geschäftsbereich) Popitz, der den Nazis hier beflissen seinen juristischen Sachverstand andiente, wurde der Entwurf durch die Bestimmung ergänzt, dass auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassene Verordnungen als Gesetze im Sinne der Reichsverfassung gelten sollten (Art. 1 Satz 2) - der entscheidende Punkt, in dem dieses Ermächtigungsgesetz über frühere deutlich hinausging. Popitz wurde dann später (und wird noch heute) als ‚Widerstandskämpfer‘ verkauft - man hatte ja so wenig echte … Bereits in der Ministerbesprechung vom 20.03.1933 legte Frick dann den geänderten Entwurf vor, der (von wenigen redaktionellen Änderungen abgesehen) dem Reichstag drei Tage später zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Brüning, Dr. Bell (Zentrum) und Oberfohren (DNVP) hatten noch versucht, über Hugenberg (DNVP) einen Zusatzartikel einzubringen, der die Wiederherstellung der bürgerlichen und politischen Freiheit sichern sollte. Hugenberg machte einen Rückzieher, als 22 DNVP-Abgeordnete drohten, bei Einbringung dieses Antrags zur NSDAP überzulaufen.
Also: verabschiedet wurde das Ermächtigungsgesetz (eigentlich: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) vom Reichstag - mit den Stimmen von NSDAP, Kampffront Schwarz-Weiß-Rot, Zentrum, Bayer. Volkspartei, Dt. Volkspartei, Christl. Soz. Volksdienst, Dt. Staatspartei, Dt. Bauernpartei und Württ. Landbund. Im Reichsrat gab es keine einzige Gegenstimme.
Eingebracht wurde die Gesetzesvorlage von der Reichsregierung , ausgearbeitet vom Innenministerium.
Eingeführt werden nicht Gesetze, sondern Gesetze führen etwas ein - oder schaffen etwas ab.
Freundliche Grüße,
Ralf