Nationalsozialistische Parolen in Internetforen

Besteht die Möglichkeit gegen Personen, die in Internetforen oder YouTube Kommentaren den Hitlergruß, sowie andere nationalsozialistische Parolen, verwenden Strafanzeige zu erstatten?

Wie weit werden derartige Anzeigen, wenn Nutzer diese Parolen exzessiv gebrauchen, von der Staatsanwaltschaft verfolgt? Besonders mit Hinblick auf den evt. Aufwand zur Ertmittlung der Person.

Über Nutzerkonten und die Verpflichtung der Provider die vergebenen IP-Adressen mindestens 6 Monate zu speichern, sollte dies grundsätzlich möglich sein. Die Nutzung von Proxies, etc. lassen wir außen vor.

Diese Frage ist generell zu verstehen, da derartige Kommentare sehr oft anzutreffen sind. Es geht mir nur um die mögliche Strafverfolgung, von Nutzern innerhalb der BRD.

Hallo,

Über Nutzerkonten und die Verpflichtung der Provider die
vergebenen IP-Adressen mindestens 6 Monate zu speichern
,
sollte dies grundsätzlich möglich sein.

eine solche Verpflichtung gibt es nicht. Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgericht unlängst kassiert.

Gruß

S.J.

Ein Informatikdozent hatte mitte letzten Jahres mal in einer Vorlesung darauf hingewiesen, dass es diese Regelung gibt. Ich hab darauf vertraut, dass dies auch zutrifft. Dann war das wohl ein Irrtum.

Gruß

Ein Informatikdozent hatte mitte letzten Jahres mal in einer
Vorlesung darauf hingewiesen, dass es diese Regelung gibt. Ich
hab darauf vertraut, dass dies auch zutrifft. Dann war das
wohl ein Irrtum.

Nein, das war kein Irrtum, und Steve hat auch nichts geschrieben, was dem irgendwie widerspräche. Die Aussage des Dozenten war vollkommen korrekt.

Gruß

Hallo,

Straftaten nach 86 und 86a StGB werden in Deutschland sehr ernsthaft vom Staatsschutz verfolgt, einer Anzeige bei der Polizei würde mit sicherheit nachgegangen werden.

Grüße
miamei

Was bedeutet das konkret? Werden die Daten freiwillig 6 Monate gespeichert, oder wie ist das zu verstehen?

Es gab für eine kurze Zeit die rechtliche Pflicht, 6 Monate zu speichern. Das ist aber zum Glück wieder vorbei.

Hallo,

Was bedeutet das konkret? Werden die Daten freiwillig 6 Monate
gespeichert, oder wie ist das zu verstehen?

wie gesagt wurde die Vorratsdatenspeicherung kassiert. Somit gilt:

Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).

Gruß

S.J.