Nationalsozialistische Symbole auf Modellbausätzen

Auf den Verpacken von Modellbausätzen sind, wenn es sich um Vorbilder aus der Zeit des 2. Weltkriegs handelt, häufig nationalsozialistische Symbole abgebildet.

Ist dies zulässig? In Geschäften werde entsprechende Symbole mit Edding übermalt, bei Internetanbietern anderweitig unkenntlich gemacht.

Bei ebay gibt es aber beispielsweise immer wieder private Anbieter, die derartige Symbole nicht unkenntlich machen.
Würde hier im Falle der Nichtzulässigkeit solcher Symbole, wovon ich ausgehe, die Möglichkeit bestehen Strafanzeige zu erstatten, bzw. kann der Anbieter, unter Androhung einer Anzeige, von anderen Mitgliedern dazu aufgefordert werden, diese unkenntlich zu machen?

Hallo,
sieh Dir mal die §86 fortf. StGB und ggf. die recht gelungene Kommentierung bei Wikipedia dazu an: das kommt auf den Kontext an, in dem das Abzeichen verwendet wird.

Grundsätzlich ist die Verwendung zulässig, wenn dadurch kein entsprechendes Rechtsgut verletzt wird. Soll heissen: bildet man ein solches Modell ab, sollte die Abbildung tunlichst dazu dienen, eines der in §86 (3) genannten Ausschlusskriterien zu erfüllen (hier könnten zB künstlerische Aspekte oder die Berichterstattung über Vorgänge der Zeitgeschichte oder „ähnliche Zwecke“ zutreffen).

Hier liegt auch der Knackpunkt: ein einzelnes Hakenkreuz auf einem entsprechenden Flugzeug in einem Bildband oder in einer Sammlung diverser Modelle (nicht nur der ehem. Luftwaffe) sollte kein Problem sein. Bildet man aber ausgerechnet das Leitwerk z.B. einer ME 109 nebst entsprechendem „GröFaz-Symbol“ vergrößert auf einem entsprechenden Pullover, einem Plakat oder einer Webpage ab, sollte einleuchten, dass dies nicht mehr unbedingt dem Modellbau zuliebe passiert :wink:

Ich denke, dass viele Händler seinerzeit den Ausgang des bei Wikipedia genannten BGH-Urteils (siehe Fußnote 15 auf der Seite bzw. BGH-Mitteilung Nr. 36/07) abwarteten oder einen ähnlichen Rechtsstreit scheuen und deshalb „prophylaktisch“ den Edding ansetzen :smile:

Natürlich kann sowas theoretisch jedermann zur Anzeige bringen. Einen zivilrechtlichen Anspruch auf Entfernung begründen kann man aber wohl kaum (außer z.B. Ebay würde dies als Verstoss gegen seine AGB auslegen, wobei sich die sicherlich an den gleichen Rechtsquellen „zuzüglich Image-Malus“ orientieren dürften :smile: - soll heissen: ein einzelner Privatverkäufer wird sie kaum scheren, ausser die „Bild“ berichtet drüber :wink: ).

Gruß vom
Schnabel

gab es diesbezüglich nicht vor Jahren ein Urteil gegen einen Modellflieger, der seine Modelle mit Hakenkreuz bemalt hatte?